Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ein Beispiel für Chancengleichheit

Robert ⌂, München, Wednesday, 25.08.2010, 12:33 (vor 5620 Tagen) @ ray

Mal ein Beispiel, um es plastischer zu machen. Aber nicht aus dem
Geschlechterbereich, sondern vom Sport. Angenommen es wird eine
Meisterschaft im 100m-Lauf ausgeschrieben. Die besten melden sich, es
werden Wettkampfregeln festgelegt, jeder muss von derselben Startlinie
loslaufen, niemand bekommt einen Vorsprung zugesprochen. Der Wettkampf soll
an einem Sonntag stattfinden. Nun melden sich einige Sportler und sagen,
sie können nicht am Sonntag starten, weil sie sehr religös sind und keine
Wettkämpfe bestreiten dürfen.

Für mich gehört es zur Chancengleichheit dazu, dass man sich gemeinsam auf
einen anderen Tag verständigt. Weil das Ziel sollte sein, den besten
100m-Läufer zu finden und nicht durch bestimmte Regelungen einen
Personenkreis quasi aus dem Wettkampfbetrieb auszuschliessen.

Das "sich gegenseitig verständigen" funktioniert höchstens dann, wenn es sich um maximal 2 oder 3 Parteien handelt. Sobald mehr Teilnehmer sich einigen sollen, und du es allen recht machen willst, führst du nur umso mehr Zusatz- und Sonderregeln ein, schaffst es aber trotzdem nicht, wirklich allen gerecht zu werden (was die Einführung weiterer Zusatzregeln erfodert ...).

Irgendwo musst du eine Grenze setzen (oder willst du berücksichtigen, daß jemand krank geworden ist, oder mit 8 noch zu jung ist und erst in 10 Jahren ne realistische Chance hat, oder grad ein Leistungstief hat, weil der Hamster gestorben ist usw. usf? Alles Fälle, die deinem hehren Ziel den wirklich besten Läufer zu finden, widersprechen).

Also setzt man diese eh willkürliche Grenze schon aus Effizienzgründen am besten da, wo man die wenigsten Sonderregeln berücksichtigen muss, im Klartext also: "der Wettkampf findet zum festgelegten Zeitpunkt am festgelegten Ort statt. Wer nicht da ist (egal, ob er nicht kann oder will), nimmt nicht teil. Punkt."

Letzteres verstehe ich unter Gleichberechtigung. Ausgangslage nach Möglichkeit für alle gleich, keine Sonderregeln.

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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