Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Sonder"regeln

Robert ⌂, München, Wednesday, 25.08.2010, 17:04 (vor 5619 Tagen) @ ray

Ich hatte auch nirgends geschrieben, dass jeder Grund für eine
Beeinträchtgung akzeptiert werden soll. Es geht nur um elementare
Beeinträchtigungen. Man kann sich jetzt höchstens streiten, ob Ausübung der
Religion dazuzählen sollte oder nicht.

Es ist genau die Frage, wer bestimmen darf, ob ein Grund triftig genug ist, um eine Änderung der Ausführungsmodalitäten auszulösen.
Dein "höchstens" wird dem Fass, das man damit öffnet eben genau nicht gerecht. ;)

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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