Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schuldlos geschieden?

Max, Fliegentupfing, Sunday, 13.12.2009, 18:26 (vor 5861 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn meine 'Alte' mit einem anderen Mann durchbrennt, ist erst einmal
festzuhalten, dass sie sich ihre Gefühle sicher nicht aussuchen kann, weder
die positiven für den Neuen noch die negativen für mich.

... stimmt. Das ist wie bei Mord im Affekt. Die Mörderin konnte sich ihre Gefühle auch nicht aussuchen. Wenn sie aber wieder einigermaßen bei Sinnen ist, dann brennt sie durch. Die Gefühle eben. Kann man nichts machen. Muß man verstehen ...

Zudem trägt die Schuld für das Scheitern einer Beziehung so gut wie
niemals nur eine Seite - und diese Schuld ließe sich auch schwer ermitteln.

... das Scheitern einer Beziehung und das Scheitern einer Ehe sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Die Beziehung geht einer Ehe voraus.

Denn Schuld trägt ja nicht automatisch derjenige, der verläßt, die andere
Seite kann dazu durchaus Veranlassung geboten haben. Aber wie und womit
soll das bewiesen werden, und dann noch in einer Situation inmitten tief
verletzter Gefühle?

... ah, der Scheidungsrichter, das Sensibelchhen, oder wie? Es sind schon Leute für schuldig befunden worden, die man Jahrzehnte später wegen neuer DNS-Beweise rehabilitieren mußte. Schuldfindung war da möglich! Da sie aber in vielen Fällen (Mord, Unterschlagung, Bankraub, defekter Blinker) nicht zweifelsfrei ist, sollte es viel mehr Freisprüche geben? Also ... insgesamt, so? Komisch, daß Schuldurteile gefällt worden sind, bei denen die Beweislage schwieriger gewesen sein dürfte, als in einer Menge von Scheidungsverfahren, bei denen das gar nicht erst versucht werden soll. Und wenn schon einmal keine Schuldzuweisung erfolgen kann: Was hindert die Gerichte dann, genau das zu unterlassen - und in diesen Fällen die Schuldfrage einfach offen zu lassen, anstatt zu behaupten, eine Schuldfeststellung sei generell unmöglich?

Nicht zuletzt bleibt die Frage, wem mit einer Feststellung von Schuld
eigentlich geholfen wäre und in welcher Weise? Sie hat mich verlassen, ein
Gericht stellt ihre Schuld fest und deshalb geht es mir gleich viel
besser?

... natürlich! Ist sie die Schuldige, dann trägt sie die Konsequenzen ganz alleine. Du behältst deine Kinder, du behältst deine Kohle, dein Haus, deine Autos - alles. Außer eben deine schuldige Ex. Die bist du los. Und nur die. Danke dem Herrn ... ach so ... du nicht, stimmt.

Wer in Westdeutschland nach 1977 geheiratet hat, wußte, dass es das
Schuldprinzip bei Scheidung nur noch für Männer gibt, denn die müssen im
Zweifel zahlen und sehen ihre Kinder nicht mehr.

... wer bei der Hochzeit an die Scheidung denkt, der kann das Heiraten gleich bleiben lassen. Logisch, oder?

Hilft auf die Sprünge - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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