Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schuldlos geschieden?

Hemsut, Thursday, 10.12.2009, 10:04 (vor 5865 Tagen) @ Narrowitsch

Nur soviel: Wenn signifikante Bevölkerungsteile es mit Wolfgang A. Gogolin
und dem Zerrütungsprinzip halten, wenn sie im Partnerwechsel nicht
automatisch eine "Schuld" sehen wollen, so sei die Frage gestattet, aus
welchem Grund vom Staat geschlossene Ehen überhaupt existieren sollten.
Wegen der schönen Feier? Die können örtliche Folkloregruppen ebenfalls
organisieren, dazu die Taufe als Neptunfest. Vielleicht könnten da gleich
die Kosten für Akt und Feier der nächsten schuldfreien Scheidung in einem
Aufwasch mit vereinbart werden? Ehe-Taufe-Scheidungs- Flatrate schon ab
monatlich 29,99 Euro? Inklusive MWST.

... *gg* - bist du fies ;-)

Das böte viele Vorteile, die Debatte um die Homoehe wäre erledigt, die
Kosten blieben überschaubar und auch in Sachen Kredithaftung,
Rentenanwartschaften und Nacheheunterhalt käme Bewegung,- hin zur schönen
Zahl Null.

... diejenigen, die sich so toll für die Schwulen- und Lesben"ehe" einsetzen, haben ein Problem damit, den Text des GG richtig zu lesen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich käme mir bescheuert vor, wenn ich als Familienstand "verpartnert" eintragen würde. Wie klingt das denn? Meine Feundin würde sich recht unflätig ausdrücken und was von "Klingt wie Arsch und Friedrich" murmeln. Ich natürlich nicht - ich bin schließlich gut erzogen. Ich denk mir das nur... ;-)


Freilich dürften (katholische) Kirchen auch weiterhin trauen und da
Priester und Gemeindemitglieder womöglich in der Ehe anderes sehen, als der
moderne Staat samt seiner Spassgevolkschaft, erfüllte sie vielleicht
wenigstens dort einen ursprünglichen Sinn... Freilich ohne staatliche
Sanktionsmöglichkeiten.

... seit der Reform Anfang 2009 darf man ja auch nur kirchlich heiraten, was vorher nicht ging. Damit geht man dem ganzen Staatsschlamassel aus dem Weg. Allerdings rächt der sich - z.B. in Form der Steuerklasseneinteilung. Bei den Evangelen dürfen auch weiterhin Geschiedene wieder heiraten und auch Homo"ehen" werden dort durchaus in einer Feier "gesegnet". Naja, wer´s braucht. Die Katholischen sind da viel rigoroser. Was die Ehefähigkeit angeht, gilt noch immer der CIC - und der hat´s in sich. Der gilt bei Wiederverheiratung Geschiedener nämlich nicht nur für die Katholischen sondern auch für jeden rechtsgültig Getauften (also auch für den evangelischen Geschiedenen). Haste gewußt? Die sichern sich schon ab, daß es da wirklich zu keiner Wiederverheiratung Geschiedener kommt. Ich bin nach dem CIC übrigens noch ledig, die Staatsmacht meint, ich sei geschieden. Tjaja, juristische Fallstricke allenthalben...

*oops* - kleiner Exkurs - Hemsut


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