Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schuldlos geschieden?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 10.12.2009, 13:38 (vor 5865 Tagen) @ Adam

.... Wer zu faul ist, den Schuldigen aufzuspüren, der
sagt so etwas. Schuld hat entweder er oder sie oder beide. 3 Möglichkeiten
gibt es. Nicht mehr und nicht weniger. Allenfalls ihre Verteilung ist
diskutabel ...

Ich empfehle Dir, mal alte Sendungen von 'Ehen vor Gericht' anzusehen, wenn Du die irgendwo greifen kannst. Natürlich hat es am Ende immer ein Urteil gegeben, wer nun 'schuld' war - aber mit der Realität hatte das wenig bis nichts zu tun. Insbesondere wegen des Verzeihungscharakters des letzten ehelichen Geschlechtsverkehrs:
Wenn er die Dame jahrelang verprügelt hatte und sie danach mit ihm schlief, war es OK. Wenn sie ihn dann aber 'elendes Prügelschwein' nannte, wurde sie als 'schuldig' geschieden, denn sie hatte ihn beleidigt und seine Untaten waren ja bereits verziehen.
Ein Nachweis von Schuld ist in intimen Beziehungen kaum möglich - es laufen ja keine Videoaufzeichnungen. Das Leben ist keine Seifenoper.

Es wurde ja niemand gezwungen, unter den Bedingungen des 'Zerrüttungsprinzips' zu heiraten (von den Ehen vor 1977 abgesehen). Wem die Bedingungen der Ehe und ihrer Auflösung nicht gefallen, wird und wurde nicht zur Unterschrift gezwungen.

Viele Grüße
Wolfgang


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