Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Wilde Ehe" auf katholisch

Hemsut, Saturday, 12.12.2009, 15:27 (vor 5862 Tagen) @ Beelzebub

... seit der Reform Anfang 2009 darf man ja auch nur kirchlich heiraten,
was vorher nicht ging. Damit geht man dem ganzen Staatsschlamassel aus

dem

Weg.


Vielleicht sollte zur Klarstellung noch eine Kleinigkeit hinzugefügt
werden. Besagte Reform erlaubt lediglich die kirchliche Trauung vor
dem Gang zum Standesamt, was bis zum 31.12.2008 nicht gestattet war.

... das ist richtig, daß der vorherige Gang zur Kirche bis zum 31.12.08 nicht gestattet war. Nichtsdestrotz ist man durch die Reform nicht gezwungen, hinterher das Standesamt aufzusuchen. Man kann es bei einer kirchlich getrauten Ehe belassen. Dann hat der Staat jedoch auch die Finger rauszuhalten.


Das ändert aber nichts daran, dass es sich bei kirchlichen Trauungen um
reine Folkloreveranstaltungen ohne jede Rechtswirkung handelt. Ein Paar,
das auf die Idee kommt, nur kirchlich zu heiraten und sich den Weg zum
Standesamt zu sparen, bleibt rechtlich gesehen unverheiratet - mit
Konsequenzen nicht nur bei der Steuer.

... so ist es.


Im übrigen spielt der CIC beim Zustandekommen von Gerichtsentscheidungen
über eine Scheidung - und nur auf die kommt es letztlich an - nicht die
geringste Rolle. Und das ist auch gut so.

... nein, nicht beim weltlichen Recht, lediglich das Kirchenrecht kommt hier zum Tragen.


Beelzebub

immer noch Kirchenfeind

... geschenkt.

Hemsut


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