Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Dazugehörige Pressemitteilung des BGH

Narrowitsch, Berlin, Tuesday, 24.11.2009, 14:02 (vor 5880 Tagen) @ Christine

Urteil liegt noch nicht vor.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0238/09

Ein Jammer, dass es hier offensichtlich niemanden gibt, der das Kauderwelsch der Juristen vom Grunde her versteht und ins Verständliche übersetzt.

Wirlich interessant scheint mir folgender Satz:
" Zwar sei die Rollenverteilung in der neuen Ehe gesetzlich zulässig und könne nicht als rechtsmissbräuchlich bewertet werden."

Hört, hört!
Die RechtssprecherInnen des BGH lassen sich herab, traditionelle Rollenverteilung in der Ehe als nicht rechtsmissbräuchlich zu bewerten.
Das beruhigt mich aber wirklich. Einstweilen.
Was aber dieser Satz auch besagt, ist, der BGH hat diesen Umstand zumindest erwogen. Wenn ich mich nicht irre, dürfen wir ein vorbereitendes soziologisch - juristisches Sandkastenspiel besichtigen, welches zwar den Intentionen der GG - Väter und Mütter widerspricht, aber bereits andeutet, wohin die Justiz die Karre in ein paar Jahren zu lenken gedenkt. Es bedarf wahrscheinlich nur noch ein wenig Hirnwäsche fürs Volk, bis es die Einmischung des Staates in Allerintimstes als gutes Recht akzeptiert. Das ist das eine.

Das andere was mir auffiel:

"Aus dem Gedanken der Teilhabe des Unterhaltsberechtigten am Lebensstandard des unterhaltspflichtigen Ehegatten folge nämlich zugleich dessen Begrenzung auf den Standard, der dem Unterhaltspflichtigen selbst jeweils aktuell zur Verfügung stehe. Dessen Lebensstandard sinke durch hinzugetretene Unterhaltspflichten ebenso wie bei anderen unverschuldeten Einkommens-rückgängen."

Immerhin: Wenn ich es richtig verstehe, muss der Lebensstandard der/des EX nicht (mehr?) dem Zeitpunkt der Ehescheidung entsprechen, wenn denn der Unterhaltspflichtige per Eheschließung noch andere Sklavendienste leisten muss. Offensichtlich nimmt der BGH Realitäten insofern zur Kenntnis, als dass er anerkennt, dass die Einkünfte eines Zahlsklaven endlich bleiben, also auch dessen Verteilung. Erfreulich, erfreulich - Staat und Justiz lassen dem Sklaven genug für die Erhaltung seiner Arbeitskraft.
Skandalös , finde ich. Oder schaue ich mit Tunnelblick? Sehe ich nicht, was noch hinter der dürren Pressemitteilung steht? Kennt sich da wirklich niemand professionell aus?

Mich würde nämlich brennend interessieren,ob und wie sich - rein juristisch - die Bewertung der Ehe im Rechtsdenken verändert. Vor allem frage ich mich, sind meine Vermutungen richtig und mit Fakten belegbar , dass das, was zu recht Familien- und Eherecht hieß, unter den Bedingungen des anything goes zu rechtsstaatlich sanktioniertem Unrecht mutiert?

sehr ratlos

narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum