Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neues Unheilvolles vom BGH

Gast4711, Monday, 23.11.2009, 22:36 (vor 5881 Tagen) @ karlma

Oder nicht natürlich! Spätestens nach Abschaffung der Schuldfrage im Falle
der Trennung sollte selbstverständlich sein, dass jeder machen kann, was er
will, aber auf eigene Rechnung!!

Lesen, mein bester, lesen! Ich bezog mich auf den vorliegenden Fall und den geäußerten Betrugsverdacht.


Wer hindert denn eine einzelne Frau, einen besser bezahlten Beruf zu
lernen und sich für die Knete ein wenig mehr anzustrengen? Als ich meinen
Beruf gelernt habe, habe ich mich auch erst einmal informiert, was er mir
einbringt. Das Ergebnis werfe ich auch keinem anderen vor. Die
Gleichberechtigung ist immerhin schon so lange im Gang, dass keine Frau
erzählen kann, sie hätte sich nicht in einen beliebigen Ausbildungsgang
einklagen können. Oder sprichst Du hier einer höchst ungerechten
Gleichstellung das Wort?

Auch hier gilt: Lesen! Wenn der Ingenieur eine Putze heiratet, muss er sich nicht wundern, wenn sie nach der Scheidung nicht unterhaltspflichtig ist sondern er.


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