Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neues Unheilvolles vom BGH

André, Monday, 23.11.2009, 22:55 (vor 5881 Tagen) @ Gast4711


Auch hier gilt: Lesen! Wenn der Ingenieur eine Putze heiratet, muss er
sich nicht wundern, wenn sie nach der Scheidung nicht unterhaltspflichtig
ist sondern er.

Die Frage ist doch: Wenn die sich trennen, warum soll er überhaupt zahlen? Sie arbeitet - da müßte sie doch von leben können. Wenn man sich trennt, möchte man nichts mehr miteinander zu tun haben. Aber noch blechen müssen? Nee, das ist Abfall. Sorgen sollte man füreinander, wenn man zusammen lebt, verheiratet oder nicht.
André


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