Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was ich nicht verstehe:

Scipio Africanus, Tuesday, 18.01.2005, 21:02 (vor 7687 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Was ich nicht verstehe: von Magnus am 18. Januar 2005 18:42:20:

Warum sollte man das tun? Kannst du ein konkretes Beispiel nennen?

Mal einfach so ... Ich bin Herr X, und ich hasse Herrn Y. Ich will ihm Schaden zufügen, ausserdem bin ich boshaft. Ich habe den Verdacht, dass eines seiner Kinder nicht von ihm stammt. Also besorge ich mir Genmaterial (das ist so schwierig nicht) und warte den Test ab. Falls Herr Y nicht der biologische vater ist, lass ich es ihn wissen, vielleicht anonym, um seinen Familienfrieden zu zerstören. das ist nur mal so hypothetisch, ein konkreter Fall ist mir nicht bekannt. Weitere Missbräuche denkbar.

Denk mal genau nach: Ich selbst kann einen Vaterschaftsgutachten am PC erstellen und dem Herrn Y sagen: du bist nicht der biologische Vater. Ich kann auch sagen: ich habe mit deiner Frau geschlafen oder ich schicke eine Strauß Blumen vorbei mit einem Kärtchen: "Hallo Clara - war toll mit dir im Zwingerclub! Bis zum nächsten mal!"
Wenn ich den Familienfrieden stören will, dann kann ich alles mögliche tun, um den Familienfrieden zu stören - das dümmste von allem wäre einen heimlichen Vaterschaftstest mit viel Aufwand durchzuführen.... Das ist VÖLLIG realtitätsfern!

Nein, Magnus, in dem Punkt sind wir nach wie vor nicht einer Meinung. Solange ein Vaterschaftstest anonym gemacht werden kann, ist es möglich, dass ein Dritter sich diese intime Information rechtswidrig verschafft. Vielleicht ist mein Beispiel nicht das beste, aber es bleibt dabei ... Missbrauch ist möglich.

Ah jetzt verstehe ich. Aber das im Falle des Vaterschaftstests - auch wenn juristischen richtig - weltfremdes Denken. In meinen Augen muss man als Vater eines Kindes als Vormund des Kindes das Recht haben, einen Vaterschaftstest OHNE Zustimmung der Mutter durchführen zu lassen, zumalen es einen Interessenkonflikt zwischen Mutter und Kind in dem Fall existiert.

Ohne Zustimmung der Mutter, völlig einverstanden. Aber der Test sollte so erfolgen, dass sicher ist, dass der gesetzliche Vater Proben von sich und seinem gesetzlichen Kind zum Test mitbringt. Um alle Missbräuche auszuschliessen.

Gruss Scipio


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