Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was ich nicht verstehe:

Rainer, Tuesday, 18.01.2005, 13:11 (vor 7687 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Was ich nicht verstehe: von Jörg Rupp am 18. Januar 2005 10:52:57:

Hallo

Also: es geht nicht um die Daten der Mutter, sondern der Vater kann nicht alleine über die Daten des Kindes bestimmen - deshalb die notwendige zustimmung der Mutter.

Der Test liefert im Normalfall überhaupt nur Informationen die schon bekannt sind. Im anderen Fall liefert der Test die Information das die Mutter den Mann und das Kind beschissen hat. Genau dieser Beschiss soll gesetzlich geschützt werden. Der Datenschutz wird mangels reeller Gründe vorgeschoben.

-Zitat-
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat sich in die Debatte um heimliche Vaterschaftstests eingeschaltet und die Argumentation von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als falsch bezeichnet. "Ich wehre mich dagegen, daß der Datenschutz als Begründung für ihre Pläne vorgeschoben wird", sagte Lubomierski dem Abendblatt. Das Datenschutzrecht greife in diesem Fall überhaupt nicht.

Der 61jährige, seit September vergangenen Jahres Datenschutzbeauftragter des Senats, hat Sorge um den Ruf des Datenschutzes. "Wir stehen in der Öffentlichkeit oft als Verhinderer und ständiger Bedenkenträger da. Dabei ist Datenschutz etwas Positives", sagt er. In der Frage von heimlichen Vaterschaftstests gehe es ausschließlich um ehe- und familienrechtliche Fragen. Lubomierski: "Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das Zypries anspielt, bezieht sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat und zur Wirtschaft, nicht auf das Verhältnis der Privatpersonen untereinander." Wenn also ein Labor, das mit Gentests Vaterschaften nachweist beziehungsweise ausschließt, die Ergebnisse publizieren würde, dann wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das Wissen eines Ehemanns, ob er der Vater eines Kindes ist oder nicht, stellt dagegen keinen Verstoß dar.
-Zitat Ende-

Rainer


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