Re: Pressekonferenz vom Freitag
Als Antwort auf: Pressekonferenz vom Freitag von Odin am 17. Januar 2005 19:35:22:
WIRTZ: Noch einmal: Es geht zunächst einmal darum, dass dieser Mann, von dem Sie sprechen, seinen Zweifel gerichtlich klären lassen kann. Erstens kann er natürlich mit der Frau sprechen. Wenn die Frau sagt, dass ein Gentest kein Problem ist, kann er diesen Gentest durchführen lassen. Das ist kein Problem. Alles Weitere kann er vor Gericht klären lassen. Er ist ja in solchen Fragen nicht rechtlos gestellt. Das ist der Punkt.
Tatsache ist also, dass ein aussergerichtlicher Vaterschafts rechtmässig ist, sofern alle Beteiligten einverstanden sind.
Es geht wirklich darum, dass diese genetischen Daten nicht von jedermann (unbefugt weitergegeben werden dürfen). Wenn man zulassen würde, dass genetische Daten an ein Labor geschickt und dort ausgewertet würden, könnte das jeder tun.
Dem Vater müsste einfach erlaubt sein, einen aussergerichtlichen Vaterschaftstest unter notarieller Aufsicht ( Probenentnahme, Klärung der Identitäten ) zu machen. Damit wäre Missbrauch ausgeschlossen.
Dann könnte das auch jeder Dritte, jeder Nachbar oder wer auch immer tun. Es geht darum, dass genetische Daten nur mit Einwilligung der Betroffenen wirklich auch ausgewertet werden können.
Die Mutter, falls sorgeberechtigt, ist insofern betroffen, als sie die Interessen des Kindes vertritt. Da sie aber befürchten muss, dass bei einem Test ihr gesetzwidriges Verhalten aufgedeckt wird ( Personenstandsfälschung ), besteht ein offensichtlicher Interessenkonflikt, d.h es bestehen begründete Zweifel, dass sie im Interesse des Kindes handelt.
WIRTZ: Frau Bruns, wir sehen sicherlich die Konflikte, die darin stecken. Aber es ist wirklich so, und das ist unser Ausgangspunkt, dass es um genetische Daten geht. Dabei ist unsere Grundlinie sozusagen: Genetische Daten gilt es zu schützen.
Dazu braucht es nicht das Einverständnis der Eventualschlampe, um das sicherzustellen. Alles in allem ein kleine Verwirrspiel, das hier betrieben wird.
Scipio
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