Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was ich nicht verstehe:

Magnus, Tuesday, 18.01.2005, 13:51 (vor 7687 Tagen) @ Jörg Rupp

Als Antwort auf: Re: Was ich nicht verstehe: von Jörg Rupp am 18. Januar 2005 10:52:57:

sag mal, hast du überhaupt gelesen, was dazu bisher gesagt wurde?
Also: es geht nicht um die Daten der Mutter, sondern der Vater kann nicht alleine über die Daten des Kindes bestimmen - deshalb die notwendige zustimmung der Mutter.
Er kann übrigens auch nicht alleine über's Impfen bestimmen.
Jörg

Jörg, kannst du überhaupt lesen?

1. Es geht nicht um die "Daten des Kindes", da nur ein VERGLEICH bzw. Verwandschaftsbestimmung, die mit JA und NEIN beantwortet werden kann, durchgeführt wird. Es wird NICHTS aber auch GAR NICHTS vom Kind "ausgewertet" oder genetische Dispositionen bestimmt etc. sondern NUR die Verwandschaft zwischen zwei Genproben.

2. Die Mutter ist NICHT involviet.

3. Der leibliche Vater ist erziehungsberechtigter des Kindes und hat somit Rechte.

4. Da Vaterschaftstests derzeit auch ANONYM gemacht werden können - d.h. es werden keine personenbezogenen Daten eingeschickt, kann man sicher gehen, dass das Labor tatsächlich nur die Verwandschaft bestimmt und nicht aufgrund mangelndere Aufträge - so wie es aufgrund des Zypriesvorhabens passieren wird - genetische Dispositionen auswertet.

Fazit: ICH werde NIEMALS meine Gendaten und die meines potentiellen Kindes PERSONENBEZOGEN an ein Labor schicken, da die Gefahr besteht, das es jetzt oder später mit einer Merkmalsauswertung beginnt und diese Daten dann verkauft. Sollte Zypries also die Regelung durchsetzen, bleibt mir zwangsweise nur das Ausland.

Zypries Vorschlag verstößt gegen mein Informationelles Selbstbestimmungrecht - sowohl was Vaterschaft, als auch Gendaten angehen!

Magnus


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