Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Odin, Friday, 14.01.2005, 03:53 (vor 7692 Tagen) @ Thomas Kaeder

Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:

Nönö, das ist nicht so dumm, was du da sagst. Natürlich mußten die Richter aufgrund der Rechtslage so entscheidend. Diese Rechtslage wollen wir ja ändern! Nämlich dahingehend, daß der Vater mehr Rechte hat. Nicht Hinz und Kunz dürfen testen, sondern Vater und Mutter! Leiblich oder sozial! Obwohl bei Mutter wirds schon schwierig, weil die ja eine erwachsene Person mittesten muß. Aber da würde ich sagen, daß sie berechtigte Interessen hat.

Heute hat die erste Großmutter angemailt. Was sag ich der?


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