Verboten ist, was die Gesellschaft verbietet.
Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:
- für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben,
Verbote werden nicht von Gott gemacht. Was in einer Gesellschaft legal ist und was illegal, das ist Ergebnis eines Aushandlungsprozesses politischer Kräfte. Beispiel: Lehrergewalt gegen Schüler ist heute verboten und würde ernsthafte juristische Konsequenzen für einen Lehrer haben. Ganz anders vor 40 Jahren. Damals war in den Schulgesetzen der Bundesländer ausdrücklich ein "Züchtigungsrecht" definiert. Lehrergewalt gegen Schüler galt als Methode zur Erziehung junger Menschen. Was ist seit damals geschehen? Es fand ein Umdenkungs- und Umbewertungsprozess und schließlich eine Gesetzesänderung (die Streichung des Züchtigungsrechts aus den Schulgesetzen) statt.
Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen, Geständnisse unter Gewaltandrohung und eben illegale Vaterschaftstests.
Verboten ist, was das Gesetz verbietet. Abhören ist verboten, Vaterschaftstests sollen erst verboten werden - sonst könnten die derzeitig tätigen Labors ihr Geschäft gar nicht betreiben. Was in einem Jahr verboten sein wird, hängt von dem Ausgang des politischen Aushandlungsprozesses ab, der gerade begonnen hat. Was legal und was illegal sein wird, wird man erst bei Verabschiedung des Gesetzes wissen. Abhängen wird dies nicht unwesentlich davon, wie stark das Recht von Vater und Kind auf das Wissen um ihre Verwandtschaft bewertet werden wird. Und diese Bewertung können wir in der Diskussion verbessern.
Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben).
Die Frage der Vaterschaft stellt sich oft in einem Alter des Kindes, wo dieses keine Zustimmung geben kann. Es müssen also die Erziehungsberechtigen über die Vaterschaftsfeststellung entscheiden - wie im übrigen auch über Impfungen, Operationen, Wohnort usw..
Wenn es nicht mehr erforderlich wäre, dass alle Beteiligten zustimmen müssen, dann würde ICH am Rechtsstaat zweifeln.
Es geht hier um die Aufklärung eines Betrugs - Kindesunterschiebung ist schließlich strafbar. Welches Vergehen kann man aufklären, wenn man zur Aufklärung die Zustimmung des Betrügers braucht?
Auch hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wenn an diesem Grundsatz gerüttelt wird, dann könnten alle möglichen Tests in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel auch so etwas:
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied darin, ob Daten von Dritten ermittelt werden um sich illegal zu bereichern, oder ob es zur Feststellung des eigenen Rechtsverhältnisses zu einem Kind geht. Schließlich hängen an diesem Sachverhalt Fragestellungen existentiellen Ausmaßes wie Errecht, Haftung und Unterhaltsverpflichtungen.
"Mal schaun ob das Kind der Kollegin vielleicht vom Abteilungsleiter ist - die Abteilung sammelt für einen heimlichen Gentest "
Das wäre sicherlich strafbar, hat mit der hier stattfindenden Diskussion aber nichts zu tun.
Bestehende Grundrechte außer Kraft setzen, das kann nicht die Forderung an das BGH sein - vor allem nicht mit einer teilweise sehr erschreckenden.
Nochmals: Gegen welches Grundrecht verstoßen die derzeitigen Vaterschaftstests? Bitte Gesetz und Paragraphen nennen.
Gruß
Robert
PS.:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat auch ein Mann, der die Information haben möchte, ob er Vater eines Kindes ist oder nicht. Auch ein Kranker hat das Recht, über seine Kranheit informiert zu werden und ein Bürger aus Ostdeutschland hat ein Recht darauf, die Informationen der Stasi über ihn zu kennen.
gesamter Thread:
- Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
Thomas Kaeder,
13.01.2005, 17:37
- Vieles noch nicht verstanden. - Magnus, 13.01.2005, 17:44
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
reinecke54,
13.01.2005, 18:19
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Thomas Kaeder, 13.01.2005, 19:11
- Verboten ist, was die Gesellschaft verbietet. - Robert, 13.01.2005, 18:22
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
XRay,
13.01.2005, 18:29
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
Thomas Kaeder,
13.01.2005, 19:32
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - XRay, 13.01.2005, 21:06
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
Thomas Kaeder,
13.01.2005, 19:32
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Nick, 13.01.2005, 19:16
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Odin, 14.01.2005, 03:53