Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Thomas Kaeder, Thursday, 13.01.2005, 19:32 (vor 7692 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von XRay am 13. Januar 2005 16:29:11:

Auch ein nettes Hallo..

Wesentlich ist aber, daß die Entscheidung des BGH auch für eheliche Fälle gilt. Ein Sorgeberechtiger kann also auch nicht einfach mit einem privaten Vaterschaftstest als Anfangsverdacht antreten. Also isses nix mit deiner Argumentation.

Und woran machts du das fest, dass es auch die Ehelichen treffen würde ?
Das habe ich nämlich nicht so verstanden. Zumindest in der Pressererklärung las sich das so:

Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, daß die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist

Es geht um die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen, also hier des Kindes.

Also ich kann darüber entscheiden ob meiner Tochter ein Zahn gezogen wird, ob ihr Blut abgezapft wird oder ob sie einen Gentest machen lässt. Aber der Unterschied ist halt, ich bin Erziehungsberechtigter. Ich vertrete ihre Interessen - auch wenn sie nicht immer die ihrer Mutter sind. Hier würde auch die Begründung des BGH komplett versagen zumal die behandelten Fälle ohne Sorgerecht der Väter waren.

Grüße
Thomas Kaeder


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