Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Thomas Kaeder, Thursday, 13.01.2005, 19:11 (vor 7692 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von reinecke54 am 13. Januar 2005 16:19:11:

Und man muss die schwelle fuer eine anfechtung der vaterschaft
erheblich senken. Der glaube, eine hohe schwelle diene
dem kindeswohl ist einfach irrwitzig.

Genau das !
Ich denke, das ganze Verfahren zur Ermittliung der Vaterschaft ist ohnehin fraglich.
Die Vaterschaft im Vertrauen auf die eigene Leistung und Einzigartigkeit anerkennen - und das war's dann, danach kommt Mann da nicht mehr raus, das ist im Extremfall irreversibel. Das muss überarbeitet werden.
Vielleicht könnte man so etwas einführen, wie eine formlos akzeptierte "vorläufige Vaterschaft", die erst mit einem genetischen Nachweis endgültig wird.
Aber wenn das ganze Spektakel um diesen Prozess einen Sinn gehabt hat, dann den, dass breite Schichten dafür sensibilisiert wurden. Ich denke nur so lässt sich eine praktikable Lösung finden.

Grüße
Thomas Kaeder


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