Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vieles noch nicht verstanden.

Magnus, Thursday, 13.01.2005, 17:44 (vor 7692 Tagen) @ Thomas Kaeder

Als Antwort auf: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Thomas Kaeder am 13. Januar 2005 15:37:56:

Es mag ja sein, dass es bei 100 Befragten 100 Meinungen gibt, was denn ein Rechtsstaat sei, was Recht und was Unrecht ist - für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben, weder als Beweis noch als Indiz, noch als Anfangsverdacht (!).
[quote]Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen,
[/quote]

Diese Beweismittel werden u.a. zugelassen. Z.B. Tagebuch etc. - auch geklaute und ohne Erlaubnis des Besitzers.

Geständnisse unter Gewaltandrohung

Das ist selbstverständlish.

und eben illegale Vaterschaftstests.

Illegale? Es gibt keine illegalen, sondern derzeit nur heimlich Vaterschaftstests.

Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben).

Mehr wird in diesem Forum nicht verlangt. Das BGH-Urteil sagt aber, dass heimlich Vaterschaftstests (dazu gehört auch, dass die Mutter nicht zustimmt und nur der vermeintliche Vater den Test durchführt) nicht ein berechtigter Zweifel darstellen, die Vaterschaft anzufechten und somit einen neuen Test einzufordern. Dafür braucht man einen anderen berechtigten Zweifel. Und das ist einfach grotesk!

Magnus


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