Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests

Nils, Friday, 14.01.2005, 00:19 (vor 7692 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests von Magnus am 13. Januar 2005 18:58:34:

Soweit ich weiß erlaubt doch das derzeitige Verfahren eine völlig anonymen Vergleich, da man auch seine Verwandten darum bitten kann, den Vaterschaftstest abzuschicken und Zahlungsmodalitäten abzuwickeln etc. oder gar mit Postfach zu hantieren.
Der Genmißbrach ist erst dann möglich, wenn eine Einschränkung der derzeitigen Regelung erfolgt und somit tatsächlich personenbezogene Daten abgegeben werden müssen. Den Aufwand der Vermittlung bzw. des Mittelmanns wird garantiert weder festgelegt noch stand das jemals zur Diskussion.
Aus diesem Grund kann ich die Sorgen um die "Gendaten" nicht nachvollziehen, da derzeit alle möglichkeiten bestehen, auf Personenzugehörigkeit zu verzichten.

Man kann den Test anonym einreichen, muss es aber nicht. Das Kind selber hat natürlich keine Einwirkungen darauf. In Deutschland gibt es zwar Datenschutzregelungen, die das Speichern der Daten verbieten, für Labore im Ausland muss das aber nicht zutreffen. Ich halte es selber zwar für sehr unwahrscheinlich, dass ein Labor so einen Aufwand betreibt, aber deswegen sollte man das trotzdem gar nicht erst möglich machen.


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