Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests

Nils, Friday, 14.01.2005, 00:16 (vor 7692 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests von Norbert am 13. Januar 2005 18:26:05:

Die Kritik, die am gegenwärtigen Verfahren zur Vaterschaftsbestimmung geäußert wird, hat meiner Meinung nach in drei Punkten nicht unrecht: Nämlich erstens, dass der DNS-Vergleich von Vater und Kind von unbeteiligten Personen (z.B. Schwiegermüttern) ohne Wissen der Betroffenen eingeleitet werden kann,

Zum wiederholten Male: Nein, dieses ist bereits heute unzulässig.

Irgendwo hier wurde doch mal erwähnt, dass ein großer Teil der Antragssteller Frauen sind. Wie passt das zusammen?

zweitens, dass die Labors durch den Namen des Vaters auch auf den des Kindes kommen können und so sein genetisches Profil personifizieren und an Dritte weiterverkaufen könnten, falls sich das Labor nicht an die Datenschutzbestimmungen hält,

Wäre bereits heute eine Straftat.

Ja, aber so könnte dieses gar nicht erst geschehen. Und wie erwähnt halte ich dies selber für unwahrscheinlich, aber es wird in dieser Debatte als Argument gegen den Test verwendet.

und drittens, dass der Vater durch einen DNS-Test an Geninformationen eines Kindes kommen könnte, das möglicherweise nicht einmal sein eigenes ist.

Auch nein. Es werden keine Gene untersucht, sondern es wird die DNS auf so genannte Microsateliten untersucht. Und diese zwischen den Proben verglichen.

Es wäre aber doch möglich, so etwas in einer Art erweitertem Leistungsumfang anzubieten. Halte ich zwar auch für unwahrscheinlich, aber auch dies wird von Testgegnern in der Debatte angeführt.

Deine Fehlannahme ist die, das es sich hier bereits um den Beweis der Nichtvaterschaft ging.
Nein, es ging darum überhaupt eine Vaterschaftsklage mit offiziellem Vaterschaftstest zu erreichen!

Ich weiß, dass laut BGH-Urteil auch dieses Verfahren zur Widerlegung der Vaterschaft unzulässig wäre. Mir ging es aber darum, einen Gegenentwurf zu dem verrückten Zypries-Vorschlag zu machen. Und ich weiß auch, dass bei einem DNS-Vergleich keine Gene untersucht werden, aber wenn die Genproben ersteinmal aufbereit sind, ist ja auch eine Genuntersuchung leicht möglich.


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