Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests
Die Kritik, die am gegenwärtigen Verfahren zur Vaterschaftsbestimmung geäußert wird, hat meiner Meinung nach in drei Punkten nicht unrecht: Nämlich erstens, dass der DNS-Vergleich von Vater und Kind von unbeteiligten Personen (z.B. Schwiegermüttern) ohne Wissen der Betroffenen eingeleitet werden kann, zweitens, dass die Labors durch den Namen des Vaters auch auf den des Kindes kommen können und so sein genetisches Profil personifizieren und an Dritte weiterverkaufen könnten, falls sich das Labor nicht an die Datenschutzbestimmungen hält, und drittens, dass der Vater durch einen DNS-Test an Geninformationen eines Kindes kommen könnte, das möglicherweise nicht einmal sein eigenes ist. Auch wenn die letzten beiden Fälle eher unwahrscheinlich sind, birgt doch der erste tatsächlich ein erhebliches Mißbrauchspotenzial.
Ein Verfahren, dass dem Vater die Möglichkeit zu einem heimlichen und unkomplizierten Vaterschaftstest erhält und gleichzeitig die Mißbrauchsgefahren ausschließt, könnte zum Beispiel so aussehen, dass dem Vater seine DNS-Probe nur von Vertrauenspersonen abgenommen werden darf, z.B. von einem Arzt oder einem Notar. Weiterhin kann über das Standesamt sichergestellt werden, dass die zu überprüfende Person wirklich eingetragener Vater eines Sohns oder einer Tochter unter 18 Jahren ist, um auch den eher unwahrscheinlichen Fall auszuschließen, dass z.B. ein Bruder oder ein Onkel des Kindsvaters sich als dieser ausgeben. Dem Kind wird die DNS-Probe vom Vater abgenommen und der Vertrauensperson übergeben. Der Versand der Proben, die Geldüberweisung und sämtliche andere Kommunikation zwischen Testlabor und Vater erfolgt nur über diesen Mittelsmann. So kann ausgeschlossen werden, dass das Labor eine Verbindung zwischen Gendaten und Personendaten herstellen kann, und es ist auch sichergestellt, dass der Vater nur erfährt, mit welcher Wahrscheinlichkeit er der Kindsvater ist und keine weiteren Geninformationen über das Kind erhält.
Ein solches Verfahren wäre ein sinnvoller Kompromiss, da es einerseits dem Vater erlaubt, den Test unkompliziert ohne Zustimmung amtlicher Stellen und ohne Störung des Familienfriedens durchzuführen, er andererseits auch datenschutzrechtlich nicht mehr zu beanstanden ist, da er nicht mehr von jedermann durchgeführt werden kann.
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Nils,
13.01.2005, 20:03
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests -
Norbert,
13.01.2005, 20:26
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Nils, 14.01.2005, 00:16
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XRay,
13.01.2005, 20:47
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Nils, 14.01.2005, 00:17
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Magnus,
13.01.2005, 20:58
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Nils,
14.01.2005, 00:19
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Magnus, 14.01.2005, 01:46
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14.01.2005, 00:19
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Garfield,
13.01.2005, 21:13
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Nils,
14.01.2005, 00:21
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Garfield, 14.01.2005, 11:21
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Nils,
14.01.2005, 00:21
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Norbert,
13.01.2005, 20:26