Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests
Als Antwort auf: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests von Nils am 13. Januar 2005 18:03:23:
Die Kritik, die am gegenwärtigen Verfahren zur Vaterschaftsbestimmung geäußert wird, hat meiner Meinung nach in drei Punkten nicht unrecht: Nämlich erstens, dass der DNS-Vergleich von Vater und Kind von unbeteiligten Personen (z.B. Schwiegermüttern) ohne Wissen der Betroffenen eingeleitet werden kann,
Zum wiederholten Male: Nein, dieses ist bereits heute unzulässig.
zweitens, dass die Labors durch den Namen des Vaters auch auf den des Kindes kommen können und so sein genetisches Profil personifizieren und an Dritte weiterverkaufen könnten, falls sich das Labor nicht an die Datenschutzbestimmungen hält,
Wäre bereits heute eine Straftat.
Bitte nicht gleich irgendwelche kriminelle Machenschaften einbringen.
und drittens, dass der Vater durch einen DNS-Test an Geninformationen eines Kindes kommen könnte, das möglicherweise nicht einmal sein eigenes ist.
Auch nein. Es werden keine Gene untersucht, sondern es wird die DNS auf so genannte Microsateliten untersucht. Und diese zwischen den Proben verglichen.
Diese haben mit irgendwelchen genetischen Informationen nichts zu tun.
Der potentielle Vater erhält die Angabe ja/nein.
Merke DNS != Gene
Gene sind eine Untermenge der DNS, und werden hier gar nicht beachtet.
Auch wenn die letzten beiden Fälle eher unwahrscheinlich sind, birgt doch der erste tatsächlich ein erhebliches Mißbrauchspotenzial.
Ein Verfahren, dass dem Vater die Möglichkeit zu einem heimlichen und unkomplizierten Vaterschaftstest erhält und gleichzeitig die Mißbrauchsgefahren ausschließt, könnte zum Beispiel so aussehen, dass dem Vater seine DNS-Probe nur von Vertrauenspersonen abgenommen werden darf, z.B. von einem Arzt oder einem Notar.
Deine Fehlannahme ist die, das es sich hier bereits um den Beweis der Nichtvaterschaft ging.
Nein, es ging darum überhaupt eine Vaterschaftsklage mit offiziellem Vaterschaftstest zu erreichen!
Genau so kommt es aber allgemein an. Mit Absicht.
Die Summe der Falschinformationen, die dem Urteil vorangingen ist immens.
Das alle Datenschutzbeauftragten dem Gesetzesvorhaben zustimmten wurde suggeriert, ist aber falsch.
Das hier Gene untersucht werden ist genau so falsch.
Solche Desinformationen sind wir aber aus der Ecke der Gesetzesbefürworter schon u.a. mit dem Gewaltschutzgesetz gewohnt.
Gruß
Norbert
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Nils,
13.01.2005, 20:03
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests -
Norbert,
13.01.2005, 20:26
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Nils, 14.01.2005, 00:16
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XRay,
13.01.2005, 20:47
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13.01.2005, 20:58
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- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Magnus, 14.01.2005, 01:46
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Nils,
14.01.2005, 00:19
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13.01.2005, 21:13
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Nils,
14.01.2005, 00:21
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Garfield, 14.01.2005, 11:21
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Nils,
14.01.2005, 00:21
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Norbert,
13.01.2005, 20:26