Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests
Als Antwort auf: Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests von XRay am 13. Januar 2005 18:47:31:
Dass unrechtmäßig beschaffte Informationen nicht für eine Anfechtung
der Vaterschaft anerkannt werden ist ja auch o.k. Dann lass die
beschaffte Information rechtmäßig sein, für diesen Fall.
Genau. Deshalb brauchen wir ein rechtlich abgesichertes Verfahren, denn dann ist eine dem Kind vom Vater entnommene DNS-Probe nicht mehr unzulässig und das BGH-Urteil somit ohne Belang.
Vater oder Mutter entscheiden doch ohnehin für das Kind.
Warum hier nicht?
Also sollte ein rechtlich als Vater geltender Mann - OHNE WEITERE BEDINGUNGEN - das Recht haben sich seiner Vaterschaft zu vergewissern.
Volle Zustimmung.
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Nils,
13.01.2005, 20:03
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests -
Norbert,
13.01.2005, 20:26
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Nils, 14.01.2005, 00:16
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XRay,
13.01.2005, 20:47
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Nils, 14.01.2005, 00:17
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Magnus,
13.01.2005, 20:58
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Nils,
14.01.2005, 00:19
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Magnus, 14.01.2005, 01:46
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Nils,
14.01.2005, 00:19
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Garfield,
13.01.2005, 21:13
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Nils,
14.01.2005, 00:21
- Re: Die Problematik des gegenwärtigen Verfahrens für heimliche Vaterschaftstests - Garfield, 14.01.2005, 11:21
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Nils,
14.01.2005, 00:21
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Norbert,
13.01.2005, 20:26