Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eherecht und Wohnort

Peter, Saturday, 29.05.2004, 23:07 (vor 7923 Tagen) @ Expatriate

Als Antwort auf: Re: Mir werden die Konsequenzen einer Heirat bewusst... von Expatriate am 27. Mai 2004 09:39:54:

Sacht mal, wenn ich hier heiraten sollte, was fuer ein Recht gilt dann eigentlich? Ich kann z.B. eine Indonesierin heiraten und muss noch nichtmal zum Islam uebertreten, das wird dann in Australien vollzogen.
Gilt dann deutsches Recht wegen meinem Pass, australisches wegen dem Ort, das Recht des Landes wo man dann lebt? Oder was? Weiss einer was?

Normalerweise gilt das Recht des Landes, wo man zuletzt zusammen ordentlich gemeldet war. Die Eheleute koennen in einem Ehevertrag auch ein bestimmtes Recht fuer eine Trennung vereinbaren, der Familienrichter im Wohnortsland kann aber muss sich nicht daran halten. Wenn Kinder da sind, gilt fuer sie das Recht des Landes, in dem sie rechtmaessig gemeldet sind. Eine Entfuehrung der Kinder in ein anderes Land durch einen Elternteil wird von den meisten Laendern nicht geduldet wegen des Haager Abkommens (Deutschland ist dabei leider oft eine haessliche Ausnahme).

Gruß,

Peter


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