Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mir werden die Konsequenzen einer Heirat bewusst...

Ferdi, Tuesday, 25.05.2004, 18:57 (vor 7927 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Mir werden die Konsequenzen einer Heirat bewusst... von Garfield am 25. Mai 2004 15:12:31:

Hi Garfield!

Zunächst einmal sollte eine Ehe nur dann geschlossen werden dürfen, wenn ein Paar nachweisen kann, daß es schon einige Jahre zusammen gelebt hat.
[quote]Außerdem hat zumindest das Schuldprinzip für nachehelichen Unterhalt wieder angewendet zu werden. Noch besser wäre eine generelle Streichung des Unterhalts für Ex-Partner(innen).
[/quote]

Das habe ich schon immer gefordert. Denn der Fortbestand einer Ehe ist für alle Beteiligten das Beste. Was hier immer von gelangweilten Ehefrauen vorgebracht wird "warum sollen sie zusammenbleiben wenn sie sich auseinandergelebt haben?" kann ja wohl kein Scheidungsgrund sein. Da sollte erst mal der Begriff "auseinandergelebt" definiert werden. Was soll das heissen?

Das Familienrecht vor 1977 war garnicht so schlecht. Es gibt halt keine "ideale Ehe". Irgendwann gibt es immer mal Auseinandersetzungen, meist um Kleinigkeiten der niedrigsten Priorität. Ich bin auch für Wiedereinführung des Schuldprinzips. Das Argument "Dann wird wieder schmutzige Wäsche gewaschen" lasse ich nicht gelten. Das "Waschen" kann und soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht stattfinden.

Das Wiedereinführen des Schuldprinzips würde auch allzu lockere Ehemänner mehr an die Kandare nehmen, die allzu gerne jedem Spinat(blubb)a**** hinterherlaufen. Das ist doch einer der wichtigen Punkte, die Ehefrauen immer als Scheidungsgrund ins Feld führen. Das würde also auch den Ehefrauen entgegenkommen. Warum wurde also das Schuldprinzip trotzdem abgeschafft, entgegen der Gepflogenheiten in der gesamten demokratischen Rechtsprechung? Damit den Frauen die Möglichkeit der gnadenlosen Abzocke eröffnet wird. Darauf deutet auch hin, dass sich die Unterhaltshöhe nach den "ehelichen Verhältnissen" richtet. Also dass die abtrünnige Ehefrau den Anspruch hat, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die in der Ehe geherrscht haben, die nach der Scheidung aber nicht mehr herrschen, für sich beibehalten zu können. Auch das muss dringend ersatzlos gestrichen werden. Übrig bleiben darf wirklich nur der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder.

Da ich aber auf politischer Ebene derzeit keine Chance sehe, das zu ändern, müssen andere Auswege gesucht werden. Einer ist sicher der, unter keinen Umständen zu heiraten. Ein anderer, der denen helfen könnte, die bereits hereingefallen sind, wäre, ins Ausland zu gehen. Mir ist klar, dass das nur sehr gut ausgebildete Männer können, deren Berufserfahrung im Ausland einen hohen Stellenwert hat, oder Unternehmer wie Expatriate, die sich im Ausland eine völlig neue Existenz ausserhalb der Reichweite der Krakenarme des deutschen Familienunrechts aufbauen. Es sollte mal eine Liste der Länder erstellt werden, die keine Auslieferungsabkommen mit der BRD wegen Unterhaltsforderungen haben.

Gruss,
Ferdi


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