Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mei ist mir langweilig

Nick, Tuesday, 25.05.2004, 20:09 (vor 7927 Tagen) @ Anti-Sexistin

Als Antwort auf: Re: Mei ist mir langweilig von Anti-Sexistin am 25. Mai 2004 15:13:28:

Du zeichnest dich wie gewohnt durch sexistischen AgitProp aus. Warum paßt du deinen Namen nicht an?

Ich habe (in Berlin) beruflich mit den Männern zu tun, die auf dem Wege des "Gewaltschutzgesetzes" von der Polizei belangt werden. Ich bin mit der Erste, der sie zu sehen bekommt, und ich rede viel und ausführlich mit ihnen. Von daher habe ich einen ganz guten Überblick darüber, wie die Realität da aussieht.

Die "Schläger", gegen die das Gesetz vorgeblich vorzugehen erlauben soll, sind eine kleine Minderheit. In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle handelt es sich um gewöhnliche Paarkonflikte, in denen keine bzw. keine exzessive Gewalt im Spiel ist. In weit über der Hälfte der Fälle wird meine Frage, ob die Frau verletzt ist und ärztliche Hilfe benötigt, von den Polizeibeamten verneint.

Fast täglich werden mir Männer vorgestellt, die selbst Spuren von Gewalt aufweisen - von in der Mehrzahl leichten Hautabschürfungen und Prellungen bis hin zu massiven Traumata - aber ich habe erst 6 Fälle erlebt, in denen mir auch die betreffende Frau, die das getan hat, vorgeführt wurde.

Man kann berechtigterweise sagen, daß, wenn die Polizei (von Nachbarn oder von der Frau; niemals vom Mann) zu einem Ehekrach gerufen wird, sie den Mann mitnimmt - und in vielen Fällen ein Kontakt- und Wohnungsverbot gegen ihn ausspricht. Inzwischen beginnt ein Umdenken bei vielen Polizeibeamten, da sie die Erfahrung lehrt, daß sie nicht dem Recht zum Durchbruch verhelfen, wenn sie, nach dem Legalitätsprinzip handelnd, die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Anwendung bringen (müssen). Da tickt eine politische Bombe. Das Gesetz wird auf die Dauer keinen Bestand haben und zu einer großen Schande für die "politischen Frauen" werden. Das ist ganz klar absehbar.

Ich rate den Männern, bei denen ich Spuren von Mißhandlungen feststelle, regelmäßig dazu, eine Gegenanzeige gegen ihre Partnerin zu machen, da sonst evtl. nur einseitig gegen sie ermittelt werde und es auch höchst negative Auswirkungen für sie in eventuellen späteren Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren haben könne. Die Standardantwort, die ich fast wie von einem Automaten zu hören bekomme, lautet: "Herr Doktor, ich kann doch meine Frau nicht anzeigen. Ich liebe sie doch!"

Du wirst wahrscheinlich nicht begreifen, wie gerade diese Standardantwort, die ich fast Tag für Tag höre, mein Herz rührt.

Ich möchte übrigens nicht mit dir darüber diskutieren. Ich schreibe es für die Allgemeinheit hier.

Nick


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