Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Brigitte Zypries will Männer Ermittlung der Vaterschaft untersagen

Maesi, Saturday, 13.09.2003, 13:46 (vor 8180 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Brigitte Zypries will Männer Ermittlung der Vaterschaft untersagen von Nick am 22. August 2003 10:16:10:

Hallo Nick

Im Moment sind die Vaterschaftstests in einer rechtlichen Grauzone. Viele halten sie heute schon für unzulässig, so etwa Brigitte Zypries: "Beim heimlichen Test werden Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter verletzt...

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Mutter hat durch die Verheimlichung des wirklichen Vaters die Persoenlichkeitsrechte des Kindes und der beiden betroffenen Maenner (Scheinvater und tatsaechlicher Vater) verletzt. Wer schuetzt die Kinder eigentlich vor der Willkuer von Muettern oder solchen Justizministerinnen? In Deutschland wohl niemand...

...und gegen das Bundesdatenschutzgesetz wird auch verstoßen." Die Mutter ist dabei gleich doppelt betroffen, zum einen als gesetzliche Vertreterin des Kindes,...

Mir kommen die Traenen: nachdem sie das wahre Verwandtschaftsverhaeltnis verheimlicht hat, ist sie als gesetzliche Vertreterin des Kindes negativ betroffen, wenn ihr Schwindel auffliegt. Zynischer geht's wirklich nicht, Frau Zypries!

zum anderen auch ganz persönlich, schließlich kann ein negativer Vaterschaftstest auch Auskunft über ihr Sexualleben geben.

*sarkasmus on*
Noch schlimmer, Frau Zypries! ein positiver Vaterschaftstest beweist, dass eine Frau womoeglich Sex mit ihrem eigenen(!) Mann hatte *wuerg*. Ich schlage deshalb vor, dass inskuenftig Muettern die Benennung des Vaters bei der Geburt strikte verboten wird, da sie ja damit Auskunft ueber das Sexualleben der betreffenden Maenner geben wuerden.
*sarkasmus off*

Ein ziemlich fadenscheiniges Argument von Frau Zypries, wie wir alle sehen. Pech fuer die fremdgehende Frau, wenn sie durch den Seitensprung schwanger wird, dieser durch einen Vaterschaftstest ans Tageslicht kommt und daran die Partnerschaft womoeglich zerbricht; aber das war schliesslich ihr Risiko, als sie sich dazu entschloss, mit einem anderen Mann ins Bett zu gehen.

Niemals wieder duerfen so argumentierende Politiker sich darueber beklagen, dass Vaeter angeblich nicht bereit seien, Verantwortung fuer ihren Nachwuchs zu uebernehmen. Wenn sogar die Geheimhaltung des Sexuallebens von Frauen ueber die Wahrheit von Vaterschaftsverhaeltnissen gestellt wird, kann ich daraus nur schliessen, dass Vaterschaft fuer solche Politiker keine nennenswerte Bedeutung besitzt. Es ist keine Ueberraschung, dass Deutschland schon mehrmals vom EuGH wegen vaeterausgrenzender Rechtsprechung eins auf den Deckel gekriegt hat, angesichts dieser Zuerkennung einer sehr tiefen Prioritaet der Vaterschaft durch die Justizministerin hoechstpersoenlich.

Wie wir wissen, werden ca. ein Drittel aller heimlichen Vaterschaftstests von Frauen angefordert. Kein Wort wird darueber verloren, dass auch der mutmassliche Vater allenfalls sein Einverstaendnis zu einem Test geben muesste. Wir sehen hier einmal mehr ein typisches Beispiel feministischer 'Gleichberechtigungspolitik', in der nur Frauen gleichberechtigt sind - Maenner hingegen duerfen ohne Gewissensbisse diskriminiert werden. Aber vielleicht werden andere, in Rechtsdingen kompetentere Leute, die Justizministerin darauf hinweisen, dass eine geschlechtsneutrale Form der betreffenden Klausel gewaehlt werden muss, damit spaeter darauf fussende Urteile nicht womoeglich vom Verfassungsgericht kassiert werden koennen.

Grund für die aktuelle Aufregung ist ein Urteil des Landgerichts München, das vor einigen Wochen ein Verbot heimlicher Gentests ablehnte. Zu beachten sei nämlich auch das "Grundrecht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters, zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstammt". Dabei greife ein heimlicher Test "wesentlich weniger schwer wiegend" in das Kindeswohl ein, als eine offene Auseinandersetzung der Eltern vor Gericht.

Die biologische Vaterschaft hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Der Vater ist unterhaltspflichtig, ausserdem hat die Vaterschaft auch erbrechtliche Konsequenzen (was uebrigens kaum jemand zur Kenntnis zu nehmen scheint). Dass das Landgericht Muenchen hier eine Gueterabwaegung vorgenommen hat, ist weise und laesst die Vaeter hoffen, dass ihre Rechte irgendwann vielleicht auch von der deutschen Rechtsprechung ernstgenommen werden.

Geklagt hatte der Kölner Laborinhaber Jürgen Henke gegen die Münchener Firma Genedia. Henke wollte Genedia heimliche Tests verbieten, da es sich um "unlauteren Wettbewerb" handele. Dies hat das Landgericht abgelehnt. Henke geht jetzt in die nächste Instanz.

Und das ist der Witz daran. Geklagt wurde wegen 'unlauterem Wettbewerb' und nicht etwa aufgrund der Verletzung von Persoenlichkeitsrechten von irgendwem, obwohl das in der Klagebegruendung aufgefuehrt wurde. Es ging also primaer um das Geschaeft. Das kann wohl niemanden sonderlich ueberraschen, denn die Tarife fuer gerichtstaugliche Vaterschaftstests sind sehr hoch; billige Konkurrenz wird da natuerlich nicht gern gesehen. Wer aber die Vaterschaft bereits durch einen Billigtest bestaetigt bekommen hat, wird wohl kaum vor Gericht gehen und die Vaterschaft wider besseren Wissens anfechten; dadurch entfaellt natuerlich auch der vom Gericht angeordnete teure Test.

Väter, die keine Alimente mehr zahlen wollen, müssten einen heimlichen Gentest spätestens vor Gericht offenlegen.

Der Autor dieses Textes hat offensichtlich seine liebe Muehe mit den Modalverben. Ob Vaeter Alimente zahlen wollen oder nicht, ist voellig irrelevant; sie muessen(!), sofern sie koennen. Muessen tun sie allerdings nur fuer die eigenen Kinder und nicht fuer jene von anderen Vaetern.

Denn nach heutigem Familienrecht kann man die Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren anfechten - nachdem Umstände bekannt wurden, "die gegen die Vaterschaft sprechen". Direkt nach der Geburt geht aber kaum ein Vater vor Gericht, auch wenn ihm das Kind nicht so ganz ähnelt. Deshalb muss die Zwei-Jahres-Frist derzeit durch eine private Untersuchung neu ausgelöst werden, notfalls heimlich, wenn die Mutter nicht mitmacht.

Ich bin der Meinung, dass die meisten dieser heimlichen Vaterschaftstests aus folgenden Gruenden veranlasst werden:

1. Der Vater hat unbestimmte Zweifel und moechte ohne grosses Aufsehen Gewissheit ueber seine biologische Vaterschaft erlangen; er erwartet (oder erhofft) ein positives Ergebnis.

2. Der Vater zweifelt die Rechtmaessigkeit der ihm aufgebuerdeten Unterhaltspflicht an und holt ein (vergleichsweise billiges) Vaterschaftsgutachten ein. Sofern der Befund negativ ist, kann er mit geringem Prozessrisiko die Vaterschaft anfechten. Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens muss ohnehin ein neuer Vaterschaftstest veranlasst werden, sodass die allfaellige Gerichtsverwertbarkeit des ersten Vaterschaftstests von eher geringer Bedeutung ist. Dieser 'Vater' erhofft wohl eher einen negativen Befund.

3. Die Mutter hatte zur fraglichen Zeit mehrere Sexualpartner und weiss nicht genau, wer der Vater ist. Bevor sie einen Vater benennt, will sie Gewissheit darueber haben, nicht den falshcen zu erwischen; letzteres koennte ja ziemlich peinlich fuer sie sein.

Daran will auch Brigitte Zypries nichts ändern. Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung.

Genau das ist ja das Kafkaeske daran: ohne triftige Begruendung wird eine offizielle Untersuchung gar nicht erst zugelassen, gleichzeitig soll auf dem Gesetzeswege die Beschaffung ebendieser triftigen Begruendung mit aller Macht verhindert werden.

Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe bezahlen.

Zu gnaedig, Frau Zypries! Ich bin jedoch sicher, dass Sie bei ungenuegendem Greifen des allenfalls angenommenen Gesetzesvorschlags auf diesen Entscheid zurueckkommen werden.

Gruss

Maesi


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