Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Hier wird wieder einmal der Bock zum Gärtner gemacht

Collantix, Friday, 22.08.2003, 14:03 (vor 8202 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Brigitte Zypries will Männer Ermittlung der Vaterschaft untersagen von Nick am 22. August 2003 10:16:10:

Hallo,

kaum spricht ein Gericht Recht, muß man dieses Recht wieder mittels eines neuen Gesetzes unterbinden.

Damit soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Künftig sollen private Tests nur noch möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen. Ohne Wissen oder gar gegen den Willen der Mutter liefe dann nichts mehr.
Aha. Im Zweifelsfall wird die Mutter nicht zustimmen. Wenn die Mutter zustimmt, kann der vermeintliche Vater wohl davon ausgehen, daß er auch wirklich der biologische Vater ist. Und die Zustimmung eines zweijährigen Kindes wird die Mutter im Zweifelsfall unterbinden. Sie wird nicht im Sinne des Kindes, sondern in ihrem argumentieren.

Im Moment sind die Vaterschaftstests in einer rechtlichen Grauzone. Viele halten sie heute schon für unzulässig, so etwa Brigitte Zypries: "Beim heimlichen Test werden Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter verletzt und gegen das Bundesdatenschutzgesetz wird auch verstoßen."
Und was ist mit den Persönlichkeitsrechten des vermeintlichen Vaters?

schließlich kann ein negativer Vaterschaftstest auch Auskunft über ihr Sexualleben geben.
Das wird in der Regel allenfalls ein Nebenaspekt sein. Daß einh vermeintlicher Vater u.U. ungewollt Informationen über das außereheliche Sexualleben der Mutter bekommt, lässt sich nicht verhindern, wenn man Wahrheit erfahren will.
Letztlich geht es wohl um die Information, ob man der Vater ist, oder nicht.

Grund für die aktuelle Aufregung ist ein Urteil des Landgerichts München, das vor einigen Wochen ein Verbot heimlicher Gentests ablehnte. Zu beachten sei nämlich auch das "Grundrecht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters, zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstammt". Dabei greife ein heimlicher Test "wesentlich weniger schwer wiegend" in das Kindeswohl ein, als eine offene Auseinandersetzung der Eltern vor Gericht.
Eben!

Dennoch dürfte der Markt stark zurückgehen, da vermutlich auch der Vater, der das Wattestäbchen einschickt, künftig mit Sanktionen rechnen muss.
Klasse Rechtsauffassung! Wer die Wahrheit ans Licht bringen will, muß mit Sanktionen rechnen! Am besten noch mit Eintrag ins Bundeszentralregister...

Wenn dieser Gesetzentwurf tatsächlich Realität wird, kann man wohl wieder mit einer Verfassungsklage rechnen.
Es ist für die Demokratie wirklich schädlich, wenn die Legislative durch ideologisch geprägte Gesetze zur Flut von Verfassungsklagen beiträgt.

Denk ich an Deutschland in der Nacht...

Gruß

Collantix


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