Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brigitte Zypries will Männer Ermittlung der Vaterschaft untersagen

Nick, Friday, 22.08.2003, 13:16 (vor 8202 Tagen)

In einem anderen Forum (Max und Moni) gefunden:

Vaterschaftstests verbieten. Sie sollen nur noch mit Wissen und dem Einverständnis der Mutter zulässig sein / Von Christian Rath

Ein Wattestäbchen genügt. Man reibt es mehrfach an der Wangeninnenseite und schon hat man die Probe für einen Abstammungstest. Ein Q-Tip für Vati und eines für das Kind - und die Mutti darf davon nichts wissen. Die Wattestäbchen werden getrocknet, ans Labor geschickt und bereits nach wenigen Tagen weiß der zweifelnde Auftraggeber, ob er oder ein anderer Mann Vater des Kindes ist. Die Sicherheit liegt über 99 Prozent.

Damit soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten. Künftig sollen private Tests nur noch möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen. Ohne Wissen oder gar gegen den Willen der Mutter liefe dann nichts mehr.

So wird es im Referentenentwurf zu einem Gendiagnostikgesetz stehen, den Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) im Herbst mit den anderen Ressorts beraten will. Dort geht es vor allem um diagnostische Tests und wie man ihren Missbrauch durch Arbeitgeber und andere Interessierte verhindert. Die Abstammungstests sind nur ein Rand- aspekt, auf den aber Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) großen Wert legt. Ihr Haus hat denn auch die strengen Paragraphen hierzu geliefert. Offen ist allerdings noch, ob heimliche Tests künftig als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

Im Moment sind die Vaterschaftstests in einer rechtlichen Grauzone. Viele halten sie heute schon für unzulässig, so etwa Brigitte Zypries: "Beim heimlichen Test werden Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter verletzt und gegen das Bundesdatenschutzgesetz wird auch verstoßen." Die Mutter ist dabei gleich doppelt betroffen, zum einen als gesetzliche Vertreterin des Kindes, zum anderen auch ganz persönlich, schließlich kann ein negativer Vaterschaftstest auch Auskunft über ihr Sexualleben geben. In der Praxis ist die Gewerbeaufsicht bisher aber noch nirgends gegen solche Tests eingeschritten. Dutzende von Firmen werben im Internet, und sogar in der Apotheke können Test-Kits gekauft werden.

Grund für die aktuelle Aufregung ist ein Urteil des Landgerichts München, das vor einigen Wochen ein Verbot heimlicher Gentests ablehnte. Zu beachten sei nämlich auch das "Grundrecht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters, zu erfahren, ob ein Kind von ihm abstammt". Dabei greife ein heimlicher Test "wesentlich weniger schwer wiegend" in das Kindeswohl ein, als eine offene Auseinandersetzung der Eltern vor Gericht.

Geklagt hatte der Kölner Laborinhaber Jürgen Henke gegen die Münchener Firma Genedia. Henke wollte Genedia heimliche Tests verbieten, da es sich um "unlauteren Wettbewerb" handele. Dies hat das Landgericht abgelehnt. Henke geht jetzt in die nächste Instanz.

Ein gerichtliches oder gesetzliches Verbot heimlicher Vaterschaftstests würde allerdings nur in Deutschland wirken und die Labors könnten ihren Geschäftsbetrieb relativ einfach ins Ausland verlagern. Dennoch dürfte der Markt stark zurückgehen, da vermutlich auch der Vater, der das Wattestäbchen einschickt, künftig mit Sanktionen rechnen muss.

Väter, die keine Alimente mehr zahlen wollen, müssten einen heimlichen Gentest spätestens vor Gericht offenlegen. Denn nach heutigem Familienrecht kann man die Vaterschaft nur innerhalb von zwei Jahren anfechten - nachdem Umstände bekannt wurden, "die gegen die Vaterschaft sprechen". Direkt nach der Geburt geht aber kaum ein Vater vor Gericht, auch wenn ihm das Kind nicht so ganz ähnelt. Deshalb muss die Zwei-Jahres-Frist derzeit durch eine private Untersuchung neu ausgelöst werden, notfalls heimlich, wenn die Mutter nicht mitmacht.

Daran will auch Brigitte Zypries nichts ändern. Auch künftig gibt es im Konfliktfall ohne heimliches Gutachten nicht einmal die Chance auf eine offizielle Untersuchung. Immerhin lässt Zypries den Vätern dieses Schlupfloch. Denn ein Verwertungverbot für rechtswidrig erstellte Vaterschaftstests ist derzeit nicht geplant. Wer Gewissheit will, muss eben Bußgeld oder Strafe bezahlen.

(Badische Zeitung vom 18.8.2003)

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