Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das Problem der Pathologisierung

Lars, Tuesday, 19.08.2003, 18:13 (vor 8205 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Ist Alive verrückt? - Das Problem der Pathologisierung von Garfield am 19. August 2003 14:11:00:

Hallo Garfield,

wenn ich davon spreche, man solle sachbezogen argumentieren, meine ich nicht, man solle dies MIT ALICE SCHWARZE oder ihren Anhängerinnen tun, sondern ich meine, man sollte GEGENÜBER DRITTEN darlegen, was an Schwarzers Argumenten Quatsch ist!

Desweiteren: Es ging mir ja nicht darum, daß man gar nicht mehr über persönliche Motive sprechen sollte, die hinter bestimmten Argumenten stecken. Allerdings sollte sich das auf HANDFEST nachweisbare Motive beziehen, wie eben finanzielle Interessen. Psychologische Beweggründe - und nur um die ging es mir in meinem Posting - sind jedoch nicht handfest nachprüfbar, sondern hängen im Grunde nur davon ab, was man "glauben will".

Zu Deinem Vergleich mit einem Gerichtsprozess: Man muß natürlich ausloten, welche Motive die einzelnen Zeugen bei ihren Aussagen haben. Aber auch hier sollten sich rechtstaatliche Verfahren an HANDFESTES halten, wie finanzielle oder berufliche Interessen, oder auch noch konkret greifbare Beziehungskisten, aber nicht zulassen, daß Anwälte oder gar "psychologische Gutachter" mittels pseudo-wissenschaftlicher Spekulationen und sich selbst beweisender Behauptungen ("Sehen Sie, ich hab doch gesagt, daß der aggressiv ist!" ... NACHDEM der Psycho-Gutachter den Angeklagten gerade als "unterentwickelte, aggressions-gestörte Persönlichkeit" bezeichnet hat) beliebig die géistige Gesundheit von Prozess-beteiligten in Abrede stellen können. Andernfalls kommt man schnell dahin, daß einfach persönliche Sympathien und Vorurteile darüber entscheiden, welche Zeugen als glaubwürdiger gelten.

Du kennst wahrscheinlich den Film "Der Campus". Falls nicht oder für andere:
Es geht um einen Vergewaltigungsprozeß. Ein Prof wird zu Unrecht beschuldigt, eine Studentin vergewaltigt zu haben. Das ganze geht auf den hochschulpolitischen Femi-Klüngel zurück. Im Prozeß sagt die Studentin, die zwischenzeitig durch ein Mißverständnis in der Klapsmühle gelandet war, explizit aus, sie sei NICHT vergewaltigt worden. Dann kommt der Psycho-Gutachter und erklärt wortgewandt, daß die Zeugin dies natürlich nur aus Gründen der traumatischen Verdrängung ect. sage. Ein anderer Prozeßbeteiligter fragt dann: "Angenommen, es wäre genauso, wie die Zeugin ausgesagt hat: Was hätte sie dann sagen müssen, damit Sie ihr glauben?"


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