Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bei Körperverletzung gehört die Alte in den Knast (Kinderverstümmlung ist vorsätzliche Körperverletzung)! (Allgemein)

Morpheus, Thursday, 28.06.2012, 16:25 (vor 4322 Tagen) @ André

Dennoch bin ich der Ansicht, daß Religionen diesen Brauch ausüben dürfen sollten.

Volles Strafmass, keine Gnade!

Und weil Kinder in Deutschland den Müttern gehören, gehören diese auch bei strafrechtlichen Angelegenheiten in den Bau. Väter haben in der Erziehung keinerlei Rechte, können theoretisch also nur bei Abwesenheit der Mutter verantwortlich gemacht werden, aber selbst dann nicht immer: Wenn die Mutter nämlich mit ihrer "Abwesenheit" den Vater erpresst.

PS: Evtl. sollte man die Omas noch dazu sperren.


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