Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Koran als Verfassung

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 07.11.2009, 04:36 (vor 5897 Tagen) @ Mus Lim

Eine Verfassung muss (u.a.) Staatsvolk und Staatsgebiet definieren. Das
gibt der Koran nicht her (anders als bei der Thora, wo die Juden als Volk
und Palästina als Land klar definiert sind. Interessanterweise hat Israel
bis heute keine Verfassung im klassischen Sinne).

Was für ein Unfug. Keineswegs muß eine Verfassung Staatsvolk und Staatsgebiet definieren.

Der Satz mit "Koran als Verfassung" ist also Unfug.
Es mag ja die Rechtsprechung auf der Scharia beruhen und (wie in
Saudi-Arabien) der Islam als Staatsreligion definiert sein. "Koran als
Verfassung" ist undurchdachter Bockmist.

Erzähl das König Fahd, falls Du mal zur Hadsch dort bist. Zieh aber gute Schuhe an, in denen man schnell laufen kann. ;-)

„Das Königreich Saudi-Arabien ist ein souveräner arabisch-islamischer Staat. Seine Religion ist der Islam. Seine Verfassung ist die des Buches des Allmächtigen Gottes, der Heilige Koran und die Sunna (Taten und Aussprachen) des Gesandten. Arabisch ist die Sprache des Königreichs. Die Hauptstadt ist Riad.“
– The Basic Law of Government, Article 1

Afghanistan ist ein besetztes Land, mithin kein souveräner Staat und als
solcher hat er auch keine Verfassung. Daran ändert auch der Koran nichts.

Ich schrieb von Afghanistan vor der Besetzung. Kannst Du nicht mehr lesen oder hat sich Deiner heute der Schaitan Alkohol bemächtigt?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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