Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Also einigen ist hier wohl noch nicht so ganz klar, worum es da geht.

RatundTat, Tuesday, 27.10.2009, 23:20 (vor 5907 Tagen) @ Nihilator

Wenn Männer sich so gerne selbsts um ihre Kinder kümmern würden und nur
durch ihre Frauen daran gehindert werden, warum beantragen dann so

wenige

wenigsten sdie zusätzlichen zwei Monate Elternzeit, die nur gewährt

werden,

wenn ein Wechsel stattfindet?


Das ist natürlich falsch. Volle 14 Monate gibt es auch für sog.
"Alleinerziehende".

Richtif, stimmt, da habe ich etwas gelernt.

Leben aber zwei zusammen, gilt mein Wissen:

(3) Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld
beziehen. Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 oder 3 anzurechnende
Leistungen zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person Elterngeld
bezieht.


(3) Anspruch auf Elterngeld hat abweichend von Absatz 1 Nr. 2 auch, wer
1. mit einem Kind in einem Haushalt lebt, das er mit dem Ziel der Annahme als Kind
aufgenommen hat,
2. ein Kind des Ehegatten, der Ehegattin, des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
in seinen Haushalt aufgenommen hat oder
3. mit einem Kind in einem Haushalt lebt und die von ihm erklärte Anerkennung der
Vaterschaft nach § 1594 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht wirksam oder
über die von ihm beantragte Vaterschaftsfeststellung nach § 1600d des Bürgerlichen
Gesetzbuchs noch nicht entschieden ist.
Für angenommene Kinder und Kinder im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 sind die Vorschriften


Da sind eine Menge Väter berechtigt, die ihren Anspruch nicht erheben - nicht einmal für zwei Monate.

Warum?


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