Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Brüssel schafft die Frau ab.

Maxx, Zürich, Thursday, 03.09.2009, 03:41 (vor 5960 Tagen) @ Rainer

Aus dem Fleischhygienerecht der Schweiz:

1. Der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin oder der
beziehungsweise die an seiner beziehungsweise ihrer Stelle eingesetzte
Tierarzt beziehungsweise Tierärztin leitet in fachlicher Hinsicht die
Tätigkeit der Fleischinspektoren beziehungsweise Fleischinspektorinnen und
Fleischkontrolleure beziehungsweise Fleischkontrolleurinnen.

2. Der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin und der
leitende Tierarzt beziehungsweise die leitende Tierärztin können auch die
Funktion eines Fleischinspektors beziehungsweise einer Fleischinspektorin
ausüben, der Kantonstierarzt beziehungsweise die Kantonstierärztin, der
leitende Tierarzt beziehungsweise die leitende Tierärztin und der
Fleischinspektor beziehungsweise die Fleischinspektorin die eines
Fleischkontrolleurs beziehungsweise die einer Fleischkontrolleurin.

Beweist doch wunderbar, dass die Schweizer entgegen landläufiger Meinung in der BRD die neue deutsche Sprache total beherrschen ... :-))

Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)


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