Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Biggi Bender's Antwort

Pööhser Frauenfeind, Tuesday, 19.05.2009, 00:25 (vor 6066 Tagen) @ Gtom

Sie müsste ja auch zu 100 % wissen, wer die tatsächlichen biologischen
Eltern sind, sonst gibt's auch keine Einverständniserklärung. Oder verstehe
ich da was falsch? Wer soll denn stellvertretend für das Neugeborene das
Einverständnis abgeben? Die vermuteten Eltern dürften das ja rechtlich
nicht, oder? Das irritiert mich wirklich.

Das ist doch Augenwischerei. In diesem Fall besteht zwischen Mann und Frau doch kein Interessenskonflikt. Der Test könnte somit, falls Zweifel bestehen, gerichtlich beantragt werden, ohne dass sich jemand kompromitiert fühlen müsste.

Und wenn dann noch das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Wellensittich Hans beachtet wird, steht dem doch nichts entgegen.

PF


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