Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet

Christine ⌂, Monday, 18.05.2009, 20:32 (vor 6066 Tagen) @ Gtom

Vor knapp zwei Wochen habe ich eine Frage zu den nun verbotenen heimlichen
Vaterschaftstests gestellt.

Nachträgl. muss ich gestehen, meine Frage in dieser Form ggf. nicht mehr
zu stellen - aber das braucht auch Erfahrung.

Hallo Tom,

nachfolgend noch ein paar Informationen bzgl. Vaterschaftstests.

Eine ganz andere Sache sind aber Vaterschaftsanerkennungen, die nur den einen Zweck verfolgen, nämlich sich eine deutsche Staatsangehörigkeit oder einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Ich nenne das "Scheinva­terschaft", weil solche Anerkennungen nichts mit der leiblichen Abstammung zu tun haben und nichts mit der Gründung einer Familie. Es geht dabei einzig und allein darum, das deutsche Ausländerrecht zu umgehen [mehr]

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von "Scheinvater­schaften"

"Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Beispiel:
Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufent­haltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlo­sen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der "frischgebackene Vater" haben ein Interesse daran, dass letzterer Kontakt zu seinem "Sohn" hat. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeits­recht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben
[mehr]

[link=http://www.bmj.de/media/archive/1307.pdf#search="scheinvaterschaften"]Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft[/link]

Das verlogene an Biggi Benders Antwort ist die Tatsache, das sich Behörden sehr wohl über das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen hinweg setzen dürfen. Hättest Du ihr das aber geschrieben, dann wäre wohl eine Antwort gekommen im Sinne von: wir müssen ja schließlich Schaden von den Steuerzahlern abwenden.
Man kann es drehen und wenden,wie man will. Haben Politiker oder Behörden ein Vorteil, gelten plötzlich andere Gesetze als für den "gemeinen" Bürger.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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