Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Biggi Bender's Antwort

Mirko, Monday, 18.05.2009, 23:26 (vor 6066 Tagen) @ Nihilator

> Einzige Voraussetzung: Der Mann (die Frau, das Kind) muss sein (ihr)
[quote]Klärungsinteresse offen aussprechen. Soviel (Mannes-)Kraft ist im
Rechtsstaat nicht zuviel verlangt.
[/quote]

Das erinnert an den Ausspruch, dass es keinen Bonus für "männliche Feigheit" geben dürfe. Dazu nahm auch Amendt Stellung:

Dass auch Ihre Koalitionspartner Alltagstugenden bemühen und vollmundig fordern: "Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben!" ist kein Zufall, sondern lässt auf tiefe Zuversicht und ein tiefes historisch begründetes Vertrauen in männlichen Mut schließen. Die schiere Angst, dass sich daran in Zukunft etwas ändern könnte, ist allerdings nicht zu verkennen. Nur: als brandneuer Entwurf für die Beziehungen zwischen Männern und Frauen lässt sich diese Konzeption nicht ausgeben, denn sie bleibt bei der Zuweisung und Zuschreibung von Qualitäten an Männer, die auch von Frauen zu erwarten sind. Männliche "Feigheit" (sei es der kleine Junge, der nicht weint, oder der Soldat, der vor dem Feind nicht flieht...) unter Strafe zu stellen, sind Männer gewohnt. Jetzt kommt zu den bisherigen Sanktionen eine neue hinzu, eine Freiheitsstrafe, die sie davon abhalten soll, die Ungewissheit ihrer Vaterschaft aufzuheben. Als feige soll gelten, wer den intimen Zweifel, ohne ihn an die große Glocke zu hängen, ohne Gerichte und partnerschaftliches Plazet ausräumen will. Dass alle Staatsbürger, Männer wie Frauen, Betrug weder praktizieren noch decken sollen, so der demokratische und ethische Anspruch, der ganz gewiss auch für die intimsten Beziehungen gilt, dieser Anspruch scheint durch die nachsichtige Psychologisierung der betrügenden Ehefrau seine Geltung verlieren zu sollen.
Bei Femdisk

> Will fast schon wieder Scheiße rausprügeln

nur fast?

--
Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche


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