Biggi Bender's Antwort
http://anonym.to/?http://www.abgeordnetenwatch.de/birgitt_bender-650-6050--f179460.html#q179460
Zu Biggis Ausführungen :
1. Der (rechtliche) Vater lässt heimlich eine Abstammungsuntersuchung auf Grundlage einer Probe des Kindes vornehmen, um zu testen, ob das Kind das eigene ist.
Ja, genau das sollte möglich sein. Eine Alternative wäre, die Vaterschaft nicht mehr automatisch zu unterstellen, d.h den Passus "als Vater gilt der Ehemann". Da nun mal die Ehe vollständig demontiert wurde, hat dieser Passus keine Berechtigung mehr.
2. Der potentielle biologische (aber nicht rechtliche) Vater lässt einen solchen heimlichen Test durchführen (z.B. mit der Motivation die Ehe des rechtlichen und sozialen Vater zu sprengen).
Um solches zu verhindern, sollte die Vaterschaft obligatorisch nach der Geburt von Amtes wegen festgestellt werden.
3. Die Mutter lässt heimlich einen Test auf Grundlage einer Probe des Kindes vornehmen, weil sie eine Verwechslung im Krankenhaus vermutet.
Das sollte ihr erlaubt sein. Wo liegt das Problem ?
4. Das Kind lässt heimlich einen Test auf Grundlage einer Probe von Vater und/oder Mutter vornehmen, um zu erfahren, wer die wahren Eltern sind. Der Vater hat z.B. kein Interesse daran, das auf diesem Wege herauskommt, dass er zeugungsunfähig ist und daher zur Zeugung eine Samenspende notwendig war.
Ein Kind sollte das Recht haben, über seine Abstammung Bescheid zu wissen.
5. Die Mutter lässt heimlich einen Test auf Grundlage von Proben des (rechtlichen oder potentiell biologischen) Vaters und Kindes vornehmen, um sich über die Vaterschaft sicher zu sein.
Deshalb nocheinmal : Der Personenstand des Kindes wird festgestellt, und dann gibt es all diese zum Teil problematischen Szenarien nicht mehr.
6. Andere Verwandte oder Fremde lassen heimlich auf Grundlage von Proben von Eltern und Kind einen Test vornehmen, um entweder die Elternschaft oder ein Verwandschaftsverhältnis zu klären. Dies könnte z.B. dazu genutzt werden diese Familie unter Druck zu setzen indem man damit droht das Geheimnis zu lüften.
Ein Scheinargument, denn ein solches Verhalten ist schon strafbar. Stichworte Persönlichkeitsrechte und Erpressung.
Da ist das Verbot heimlicher Tests doch ein guter Schutz, oder?
Nein, ist es nicht. Wer genug kriminelle Energie hat für Erpressung, der wird sich auch von einem Verbot nicht abschrecken lassen.
PF
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- Biggi Bender's Antwort -
roser parks,
18.05.2009, 19:21
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Gtom,
18.05.2009, 19:28
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Hardy,
18.05.2009, 20:26
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Christine,
18.05.2009, 20:32
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Gtom,
18.05.2009, 20:55
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Christine,
18.05.2009, 21:10
- überzeugt! o.T.
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Gtom,
18.05.2009, 21:15
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Troll,
18.05.2009, 21:18
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Christine,
18.05.2009, 21:44
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Donna Amaretta,
18.05.2009, 23:10
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Donna Amaretta,
18.05.2009, 23:10
- Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet - Mirko, 18.05.2009, 22:41
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Christine,
18.05.2009, 21:44
- überzeugt! o.T.
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Donna Amaretta,
18.05.2009, 23:59
- vielen Dank! o.T.
-
Gtom,
19.05.2009, 00:35
- vielen Dank! o.T.
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Christine,
18.05.2009, 21:10
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Gtom,
18.05.2009, 20:55
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Hardy,
18.05.2009, 20:26
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Nihilator,
18.05.2009, 19:34
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Klausi,
18.05.2009, 19:43
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Dampflok,
18.05.2009, 22:43
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Harald,
18.05.2009, 22:47
- Biggi Bender's Antwort - Nihilator, 18.05.2009, 23:42
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Harald,
18.05.2009, 22:47
- Biggi Bender's Antwort - Mustrum, 18.05.2009, 22:58
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Dampflok,
18.05.2009, 22:43
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Mirko,
18.05.2009, 23:26
- Biggi Bender's Antwort - Nihilator, 18.05.2009, 23:53
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Klausi,
18.05.2009, 19:43
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Pööhser Frauenfeind,
18.05.2009, 23:55
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Gtom,
19.05.2009, 00:15
- Biggi Bender's Antwort - Pööhser Frauenfeind, 19.05.2009, 00:25
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Nihilator,
19.05.2009, 00:38
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Gtom,
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19.05.2009, 13:03
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- Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben - Hemsut, 19.05.2009, 14:23
- Es darf keinen Bonus für männliche Feigheit geben -
Christine,
19.05.2009, 14:21
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Hemsut,
19.05.2009, 14:07
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18.05.2009, 19:28