Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abgeordnetenwatch / Birgitt Bender antwortet

Christine ⌂, Monday, 18.05.2009, 21:10 (vor 6066 Tagen) @ Gtom

Danke für diese ergänzenden Infos, wobei d. Sachverhalt etwas anders
gelagert ist und evtl.? auch auf Frauen angewendet wird.

Nein Tom, der Sachverhalt ist eben nicht anders.

Bei vermuteten Scheinvaterschaften geht eine Behörde her und ordnet diese Tests an ohne Einverständnis der Betroffenen, das sog. Selbstbestimmungsrecht entfällt hier komplett.
Die Behörde macht das aus demselben Grund wie ein Vater: sie bzw. der Vater wollen wissen, ob sie nicht betrogen werden, um dadurch einer unzumutbaren Sozialhilfe/Hartz IV./Unterhaltspflicht zu entgegen.
Wieso wird also mit zweierlei Maß gemessen? Ist das Recht des Vaters ein anderes, obwohl er genau das gleiche Interesse wie eine Behörde hat, nämlich zu wissen, ob er zu recht für ein Kind bezahlt?

Ne ne, da lasse ich mich nicht geirren und benenne es so, wie es ist: verlogen.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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