Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Text für Brief an Bundespräsident...

Flint ⌂, Sunday, 09.11.2008, 19:21 (vor 6253 Tagen) @ Flint

Hier ein Newsletter von Maria Steuer. Ich geb den einfach mal so hier rein
wie er angekommen ist (mit 2 Anhängen die ich nachher noch extra
reinstelle)

Hier der zweite Anhang:

persönlich
Herrn
Bundespräsident Dr. Horst Köhler

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

Für Deutschlands Zukunft – Hände weg von der kollektiven Staatserziehung!

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Köhler,
am 7. November 2008 hat der Deutsche Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 26. September 2008 mit Mehrheit verabschiedeten

Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren
in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz - KiföG)

zugestimmt.

Nur Ihre Unterschrift trennt dieses Gesetz noch von seinem In Kraft treten.
Die allgemein herrschende Meinung der Wissenschaft, die Prinzipien unseres Sozialstaates, die Rechtsprechung wie auch unsere Verfassung betonen übereinstimmend, dass die Erziehung und die damit einhergehende Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes in aller Regel am besten durch die Eltern gewährleistet ist.

Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland betont in ständiger Rechtsprechung, dass die häusliche Erziehung der Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist. Folglich werden die im Gesetz genannten Bedarfskriterien letztlich auf alle Eltern anzuwenden sein. Denn an Stelle der elterlichen Erziehung tritt - ab 2013 für alle Kinder ab Geburt - die öffentliche Betreuung und Erziehung, wenn es heißt:

„Ein Kind unter drei Jahren ist in einer Tageseinrichtung zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit nachgehen.“

Dieses Gesetz gefährdet die Zukunft unseres Volkes, weil es nicht das wirkliche Wohl des Kindes im Auge hat, das gemäß Artikel 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen ein Recht auf Erziehung und Betreuung durch seine eigenen Eltern und Familie hat. Es billigt das hohe Risiko einer massiven und lebenslangen Schädigung unserer Kinder. Es dient weder Eltern noch Kindern, sondern fördert aus gewissen ideologischen Gründen die kollektivistische Prägung statt der individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu dienen.

Wird damit durch den Gesetzgeber nicht bereits der Weg bereitet, einen Anspruch des Staates auf Entzug Minderjähriger von ihren Eltern zu normieren?
Gerade in dieser Materie sollten wir Deutsche es besser wissen als andere Länder - und wie damals gilt es auch heute: Wehret den Anfängen!
Ich appelliere an Ihre Verfassungstreue und fordere Sie auf, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu verweigern.

Mit freundlichen Grüßen


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Der Maskulist
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