Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Artikel 12 Absatz 2 GG

Conny, NRW, Tuesday, 26.08.2008, 21:54 (vor 6327 Tagen) @ Conny

Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Das, was hier vor sich geht ist in meinen Augen zwang zu einer bestimmten Arbeit! Dieser Beamtendepp ließ mir keine andere Wahl außer diesem Drecksjob. Job ist dafür der richtige Begriff.

Daher wäre mal wieder Artikel 20 Absatz 4 GG an der Reihe:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wie auch immer dieser Widerstand (es gibt doch eine Interpretation des Grundgesetzes, die offiziell ist und da würde mich dann auch Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2 GG interessieren).

Wann ist diese scheiß OMF-BRD endlich beseitigt? Diese BRD ist ein Konstrukt der Siegermächte des zweiten Weltkriegs und kein Staat, der vom deutschen Volk selbstbestimmt gewählt wurde. Nach der "Wende" wurde noch dazu das Gebiet der DDR anektiert. Unser Grundgesetz hat keine Angabe mehr, wo es überhaupt gilt (soll man das erahnen?), obwohl es munter geändert wird ...

Wann regt sich beim Michel endlich der Widerstand?


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