Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Konsequent" ist das Zauberwort!

Diana, Sachsen, Friday, 30.05.2008, 18:18 (vor 6415 Tagen) @ Conny

Zu diesem Thema biete ich dir pappa.com an. Die haben über die gesetzlichen
Grundlagen in diesem Bereich mehr Ahnung.

So richtig hab ich da nix gefunden... aber ich nehme an, dass es dort eh nur um die "Problemfälle" geht, und nicht um die unspektakulären.

Ein Freund von uns zahlt jedenfalls für den 17-jährigen Sohn nur 150 Euro, bis zum Selbstbehalt. Irgendwie hat er seiner Ex wohl klarmachen können, dass nicht mehr "rauszuholen" ist.

Ich weiß nur, daß die Mutter
meines Kindes immer noch für das Kind Geld bekommt, das bei mir allerdings
als Schulden aufläuft.

Also Unterhaltskostenvorschuss vom Jugendamt? Gibt's doch aber nur maximal 6 Jahre und auch maximal bis das Kind 12 ist, dachte ich...

Also Arbeiten lohnt sich für mich nie mehr, da ich
ja zum einen den Unterhalt bezahlen müßte und zum anderen die Schulden auch
zurückzahlen muß. Und das für ein Kind, das gegen meinen Willen gezeugt
wurde. Was mach ich noch hier auf dieser scheiß Welt, wenn nicht gegen
dieses Unrecht kämpfen?

Verjähren Unterhaltsansprüche nicht irgendwann? Oder ist das so ein vollstreckbarer Titel auf 30 Jahre...? Aber ab Volljährigkeit des Kindes kann doch nur dieses das dann noch eintreiben?

Äh... bliebe als "Alternative" noch Auswandern in ein Nicht-EU-Land...? ;-)

Der Typ auf der Arge will mich jetzt über das eine, über das ich schon
schrieb, wieder in Arbeit bringen. Dafür habe ich nur ein Müdes lächeln
übrig, da er das auch so nicht schafft.
Der Paragraph 16a SGB II ist es:
http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16a.html

Auweia, na das klingt ja mal "gut"... Die Arbeitgeber werden sich reißen um so einen "Problembürger", bestimmt. Vor allem - WENN jemand schon so einen "schwierigen Fall mit multiplen Vermittlungshemmnissen" überhaupt einstellt - dann wahrscheinlich nur mit erheblichen Gehalts-/Lohnabstrichen, weil man den "schwierigen Fall" ja mit viel Aufwand betreuen muss. Und mit einem bescheidenen Lohn kann man wieder keinen Unterhalt zahlen - wobei natürlich der "gute Wille" absolut sichtbar ist, wenn man vor lauter Eifer sogar einen ganz schlecht bezahlten Job annimmt. ;-)

So einer Firma muß ich nur mit meiner totalen politischen Inkorrektheit
kommen und ich bin wieder draußen. Ein Vermittlungshemmnis ist meine Angst
vor Frauen auf jeden Fall *lol*.

Gut - es darf nur nicht in die Nähe geraten von - "Sie haben mit ihrem Verhalten dazu beigetragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt"

Außerdem - "generelle Angst vor Frauen in jeglicher Hinsicht", das klingt nach einer schwerwiegenden "Macke" *g* Wie wäre das eigentlich, nur mal ganz hypothetisch betrachtet, wenn du aufgrund schwerwiegender psychischer Probleme und Frauenphobie zu 100 % erwerbsunfähig wärst... und aus der EU-Rente und/oder Sozialgeld auch definitiv keinen Unterhalt leisten könntest...? Würde der trotzdem einfach weiter auflaufen? Denn dann wäre ja auch kein "hypothetisch anzunehmendes Nettoeinkommen" mehr möglich. Ging mir grad so durch den Kopf...


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