Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Konsequent" ist das Zauberwort!

Diana, Sachsen, Thursday, 29.05.2008, 19:47 (vor 6416 Tagen) @ Conny

http://www.google.de/search?hl=de&q=%22gesteigerte+Erwerbsobliegenheit%22&meta=cr%3DcountryDE


Gleich der erste Treffer kommt aus dem Land Brandenburg.

Ja, mir ist dieser Sachverhalt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit durchaus bekannt - und ich habe ja auch nicht behauptet, dass es im Osten gar keine derartigen Fälle gibt. Theorie und Praxis dürften da aber wie meistens reichlich auseinanderklaffen. Du musst hier erst mal überhaupt eine Arbeit finden, mit der du netto über den Selbstbehalt kommst. Gut, wenn der dann in den Westen arbeiten geht, hat er die Werbungskosten, die er abziehen kann - bliebe also abzuwarten, ob er dann SEHR viel höher kommt.

Es gibt ja mit dem Problem, dass man sich gefälligst "einfach" eine Arbeit zu suchen hätte, wo man mehr verdient, einen ähnlichen Schwachsinn auch bei den Hartz-IV-Aufstockern. Da arbeitet einer Vollzeit, verdient aber nicht soviel, dass er seinen Ehepartner mit ernähren kann. Und der Ehepartner hat einen Minijob - und trotzdem kriegen die aufstockend H4. Kannst dir ja denken, was der Vollzeitler dann verdienen muss... der spezielle Fall, den ich jetzt meine, betrifft keinen ungelernten Hanswurst, sondern einen Dipl.-Ing. für Chemie, der Jahre gebraucht hat, um überhaupt DIESEN Job zu finden. Und jetzt blödelt man rum, er möge sich doch bitteschön eine Stelle suchen, wo er mehr verdient, damit er aus dem H4-Bezug rauskommt. Das heißt, auch DER muss weiterhin Bewerbungen schreiben und wird samt seiner Frau, oder er alleine, oder sie alleine, ständig ins Amt zitiert.

Ich weiß, hier liegt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vor - es war nur ein Beispiel für "Theorie und Praxis". Und gerade mit Jobs, die unter der eigentlichen Qualifikation liegen, verdient man ja gerade eben fast immer NICHT "genügend".

Was das aber bedeutet wird dir klar sein. So ein Mann ist dann in der
Schufa eingetragen und hat selbst Schwierigkeiten, einen Telefonanschluß zu
bekommen.

Oder womöglich ein neues Konto... usw., ja, klar. Das alles passiert doch aber wirklich nur, wenn so ein Muttertier den Vater wirklich verklagt, oder? Ich meine, wenn die nicht klagt - er aber wegen Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nicht zahlen kann, was passiert dann eigentlich? Wobei ich persönlich solche Frauen ja himmelschreiend bekloppt finde, die meinen, aus einem Hartzer "was rausholen" zu können. Ich hatte es schon mal erwähnt, weiß aber da nix Genaues - wenn es einen Unterhaltstitel gibt, muss die Arge wohl diese "Mehrkosten" tragen.

Ich kann mir vorstellen, daß Schuhfetischistinnen, also Frauen mit
beispielsweise 100 paar Schuhen zuhause (und mit so einer habe ich mal kurz
gechattet) durchaus nicht wissen, was sie wollen und dann einfach Schuhe
kaufen, die sie vielleicht einmal tragen.

Wenn die aber selbst nicht wissen, was sie wollen - wie soll ein Außenstehender das dann "verstehen"? Und selbst WENN der Außenstehende sogar sieht, wo das eigentliche Dilemma liegt, also im Grund wirklich versteht, dann heißt das noch lange nicht, dass diese Person sich dann auch helfen lässt.


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