Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verschärfung im Sexualstrafrecht ...Was Experten zu den neuen Gesetzen sagen

Gismatis, Basel, Tuesday, 14.08.2007, 03:47 (vor 6703 Tagen) @ Moni

Hi Leute,

lesen und staunen....

http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/

Gruß
Moni

Das grundliegende Problem scheint mir, dass es gar keine direkten und klaren Anforderungen an Verbote gibt. Das einzige, was sie erfüllen müssen, ist, dass sie nicht gegen die Verfassung verstoßen, und das ist ziemlich beliebig interpretierbar.

Meine Vorstellung wäre zum Beispiel, dass für Verbote als Mindestvoraussetzung gälte, dass durch die Tat, die das Verbot betrifft, ein direkter Schaden für andere als den Verursacher gegeben sein muss. Alles andere wäre nicht verbotswürdig. Natürlich ist die Beurteilung, ob ein Schaden entsteht gerade bei sexuellen Handlungen eine Frage der Interpretation. Hier könnte man als Mindestvoraussetzunng festlegen, dass eine schädliche Wirkung einer Handlung von Experten festgestellt werden muss, das heißt, eine angenommene Schädlichkeit durch die Politiker würde nicht mehr ausreichen. Vor allem aber wäre es nicht mehr möglich, dass die Politiker einfach ihre Moralvorstellungen der Bevölkerung aufzwängen können.

Eindeutiger ist die Schädlichkeit bei der Pornografie, oder was dafür gehalten wird, zu beurteilen. So kann meiner Meinung nach die Darstellung von Dingen, die in der Handlung erlaubt sind, schlecht verboten sein. Dies betrifft erstmal alle Darstellungen, die an sich gar keine Pornografie sind, sondern nur unbeabsichtigt auf einige Betrachter sexuell stimulierend wirken können, zum Beispiel nackte Kinder am Strand. Bei Darstellungen, die extra zum Zweck der sexuellen Stimulierung erzeugt worden sind, müssten für ein Verbot auch die Handlungen, die zur Herstellung dieser Darstellungen nötig waren, verboten, bzw. schädlich im obigen Sinne sein. So habe ich mich sehr geärgert, als in der Schweiz Ende der 90er Jahre zum Beispiel sadomasochistische Pornografie verboten wurde, obwohl die Praktik an sich nicht verboten ist. Aber selbst ein Verbot gezeichneter Kinderpornografie lässt sich meiner Ansicht nach nicht rechtfertigen.

Gismatis

--
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