Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fotografieren beim Turnwettbewerb -> 4 Jahre Knast

Peter @, Friday, 10.08.2007, 12:48 (vor 6706 Tagen) @ Conny

Man kann eigentlich keine Zeichnung und
keine Fotografie mehr von Menschen anfertigen, von denen nur jemand meint,
daß die abgebildete Person vielleicht noch nicht 18 sein könnte, denn dann
könnte jemand schon sagen, daß das Kinderpornografie wäre. Der andere Teil
sagt eindeutig, daß Sex unter 18 verboten ist (wie kann man nun aber einem
Kind erklären, daß es nicht Doktor spielen darf?). Das ist wenigstens klar
formuliert. Der andere Teil schränkt allerdings die künstlerische Freiheit
enorm ein, die im Grunde nicht mit dem GG zu vereinbaren ist (Artikel 5).

Die schwammige Ausformulierung sorgt für den Willkürpuffer, den die Machtelite damit wohl ausüben möchten. Je nach Auslegung kann bereits das Fotografieren eines Turnwettbewerbes unter diesen Straftatbestand fallen. Es gibt dort Übungen z.B am Schwebebalken, bei denen die Geschlechtsorgane durchaus "exponiert" dargestellt werden. Der normal tickende Mensch würde sicher sagen "schon, aber die sind ja bekleidet und es fehlt der sexuelle Kontext". Tja, das war gestern. Beide Kriterien sind vom Gesetz nicht erfasst.

Eltern von Jugendlichen müssen ebenfalls extrem vorsichtig werden. Zwar sind Posebilder, die von der Tochter von sich selbst angefertigt werden, anscheinend straffrei, die Verwahrung auf dem Rechner der Eltern allerdings nicht, besonders wenn der Rechner Zugang zum Internet hat ("Vorhalten der Bilder") Noch kritischer wird es, wenn Jungs Bilder von ihren Liebschaften erstellen und offen im Rechner speichern. Da ist zuerst der Filius dran mit in den Jugendknast wandern und die Eltern dann wegen Beihilfe auch, wenn der Richter einen schlechten Tag (oder entsprechende Weisung) hat.

Alles in allem ein Willkürgesetz mit deutlichen Anleihen an das prüde US-amerikanische Rechtssystem.

Wie erklärt man nun den Jugendlichen, dass Sex unter 18 und Sex mit unter 18 jährigen generell verboten ist???


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