Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fotografieren beim Turnwettbewerb -> 4 Jahre Knast

Conny, NRW, Friday, 10.08.2007, 13:16 (vor 6706 Tagen) @ Peter

Die schwammige Ausformulierung sorgt für den Willkürpuffer, den die
Machtelite damit wohl ausüben möchten. Je nach Auslegung kann bereits das
Fotografieren eines Turnwettbewerbes unter diesen Straftatbestand fallen.
Es gibt dort Übungen z.B am Schwebebalken, bei denen die Geschlechtsorgane
durchaus "exponiert" dargestellt werden. Der normal tickende Mensch würde
sicher sagen "schon, aber die sind ja bekleidet und es fehlt der sexuelle
Kontext". Tja, das war gestern. Beide Kriterien sind vom Gesetz nicht
erfasst.

Keine Abbildungen mehr von Menschen dürfte dabei der sichere Weg sein. Was macht dann eigentlich der Profifotograf, der sich darauf spezialisiert hat, Menschen zu fotografieren? Ich lese aus dem Gesetz eben auch noch diese sog. Posenfotos. Da muß sich noch nicht mal ein Geschlechtsteil abdrücken. Es reicht, wenn so ein Foto auf den Betrachter erotisch wirkt und das könnte dann schon in die Kategorie Kinderpornografie fallen, wenn auch nur irgendjemand meint, daß die abgebildete Person noch keine 18 sein könnte?

Eltern von Jugendlichen müssen ebenfalls extrem vorsichtig werden. Zwar
sind Posebilder, die von der Tochter von sich selbst angefertigt werden,
anscheinend straffrei, die Verwahrung auf dem Rechner der Eltern
allerdings nicht, besonders wenn der Rechner Zugang zum Internet hat
("Vorhalten der Bilder")

Wobei die Eltern die präsenz einen solchen Bildes bei den heutigen Festplatten vielleicht gar nicht wissen können. Es ist noch keine 10 Jahre her, als die erste Gigabyteplatte kam und heute haben wir die Terrabyteplatte und die Petabyteplatte wird sicher auch noch kommen. Die Filmschaffenden werden bei solch einem Gesetz sicher auch vor große Probleme gestellt und wie sieht es mit den Schriften aus?

Noch kritischer wird es, wenn Jungs Bilder von
ihren Liebschaften erstellen und offen im Rechner speichern. Da ist zuerst
der Filius dran mit in den Jugendknast wandern und die Eltern dann wegen
Beihilfe auch, wenn der Richter einen schlechten Tag (oder entsprechende
Weisung) hat.

Bin ich froh, daß ich keinen Kontakt zu meinem Kind habe.

Alles in allem ein Willkürgesetz mit deutlichen Anleihen an das prüde
US-amerikanische Rechtssystem.

Da ja schon ein paar Fälle aus den USA bei uns bekannt wurden und man über die USA nur den Kopf schüttelte, dieses Gesetz aber auch bei uns kommen muß (die Weltregierung läßt grüßen) wird das bei uns auch still und heimlich ohne Pressewirbel durchgepeitscht.

Wie erklärt man nun den Jugendlichen, dass Sex unter 18 und Sex mit unter
18 jährigen generell verboten ist???

Gar nicht. Die werden es weiterhin machen. Das geht dann halt nur noch heimlich. Schwanger werden dann viele Mädchen auch werden, da sie ja auch die Pille nicht mehr verschrieben bekommen. Kondome werden sie auch keine mehr bekommen, was dann vielleicht zu einem Anstieg von AIDS bei den jungen Menschen führt.

Freundliche Grüße
Conny


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