Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Brief an DFuiZ: Einzelfälle und Alternativen

DFuiZ, Friday, 18.11.2011, 01:36 (vor 5152 Tagen) @ DFuiZ

Die Familie und Ihre Zerstörer

Anrede,
zu Ihrer letzten Mail antworte ich Ihnen folgendes;

Sie haben selbst einseitige Ansichten. Na und? Was berechtigt Sie, daraus einen Vorwurf zu stricken?

Ich mache Ihnen überhaupt keine Vorwürfe! Jeder hat das Recht, die Dinge aus seiner Sicht zu sehen, und seine Überzeugung zu vertreten. Sie zitieren jedoch häufig Einzelfälle, die auf Ihrer Linie liegen, und wollen diese generalisieren. Das entwertet Ihre Ansichten teilweise.

Es werden weiterhin Ehen in der von Ihnen gewünschten Form geschlossen.
Sie behaupten das wider besseren Wissens.
Nein, in Deutschland werden keine Ehen mehr geschlossen. Es gibt kein Familienoberhaupt mehr und auch keine verbindliche Eheschießung auf Dauer. Es werden nur noch Konkubinate geschlossen, mit dem irreführenden Etikett "Ehe".

Ich habe mal im Studium von einem Dozenten gelernt, dass Definitionen zwar ungewöhnlich sein können, aber nie falsch, weil sie eben die Einschätzung des Definierenden wiedergeben. Einigen wir uns auf "Vertrag nach § 1310 (1) BGB"!

Ich schrieb es doch gerade: Die Interessen der Verwandtschaft, Großeltern, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel gibt es in Ihrem Denkhorizont überhaupt nicht.
Sie würden das nicht schreiben, wenn Sie verstünden, was Sie lesen. Verwandte haben viele Rechte (und auch Pflichten) gegenüber einem Paar.
Das wird aber bei dem als Ehe etikettierten Konkubinat geflissentlich übersehen. Verwandtschaft kann eben nicht gepflegt werden, wenn ein Ehepartner beliebig die Verwandtschaft "kündigen" kann.

Auch unter dem alten Eherecht hatten Verwandte keinerlei Rechtsansprüche oder Pflichten!

Großeltern können ihre Enkel nicht mehr sehen, Tanten/Onkel nicht ihre Nichten/Neffen, Cousins nicht ihre Cousinen, wenn es die Kindesbesitzerin nicht will. Und der Staat bestärkt diese Frauen noch in ihrem tun.

Das hat nicht das geringste mit einer Scheidung zu tun. Die Eltern bestimmen, ob und mit wem in der Verwandtschaft ihre Kinder Kontakt haben dürfen. Nach einer Scheidung fällt dieses Recht an den oder die Sorgeberechtigte(n)

(Zu Kitas)
Nein, eben nicht. Es ist Ihre Entscheidung.
Wenn es nach mir ginge, gäbe es keine staatlichen Kinderdepots.

Das ist Ihre legitime Ansicht, aber offenbar gibt es für Kitas einen Markt!

Dann akzeptieren Sie bitte das Faktum, dass ich nicht unverheiratet zusammenleben möchte und auch keine Kinder in staatliche Kinderdepots aufbewahren lassen möchte. Und das sehen sehen viele genauso wie ich.

Natürlich akzeptiere ich das! Es zwingt Sie auch niemand das zu tun, aber lassen Sie anderen die Freiheit so zu leben.

Sie sprachen doch gerade von Fakten. Dann akzeptieren Sie bitte das Faktum, dass Kinder vorzugsweise in Ehen geboren werden.

Stimmt, aber der Anteil ausserehelicher Geburten nimmt ständig zu und liegt heute bei über 30%. Akzeptieren Sie diesen Fakt.

Wenn Sie das nächste Mal eine Immobilie kaufen, verzichten Sie doch auf den Grundbucheintrag. Der ist nämlich entbehrlich, weil auch ohne Grundbucheintrag die gleichen Lebensziele verwirklicht werden können.

Der ist aber in Deutschland obligatorisch und rechtsetzend.

Und wenn Sie das nächste Mal einen Pkw kaufen, verzichten Sie doch auf den Fahrzeugbrief, der ist nämlich genauso entbehrlich.

Der ist aber in Deutschland ebenfalls vorgeschrieben und bedeutet eine Beweiserleichterungsurkunde.

Sie haben kommentiert, dass es "angemessen" sei, dass der Vater zahlt und die Mutter das Kind besitzt. Damit haben eine Rollenverteilung festgelegt. Jawohl.

Hier ist meine Original-Textpassage:
Bleiben die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter, ist es angemessen, wenn der Vater seinen Beitrag in Geld, die Mutter in Betreuungszeit leistet.
Hätte ich eine Rollenverteilung vornehmen wollen, hätte der Text lauten müssen:
Nach einer Trennung bleiben die Kinder bei der Mutter...

Wenn das so irrelevant ist, dann können wir ja auch auf die Entschädigungsleistungen (sprich Unterhalt) verzichten! :-)

Es gibt Vertragsbedingungen da müssen Zahlungen unabhängig von einer "Schuld" geleistet werden. Denken Sie an Pensionsverpflichtungen aus Arbeitsverträgen, Folgeschäden des Bergbaus, und ähnliches.

(Zu Eheverträgen)
In welcher Rechtswirklichkeit leben Sie? Eheverträge werden regelmäßig von Richtern zerrissen. Wenn eine Exfrau bedürfig ist, dann gibt das Unterhaltsmaximierungsprinzip.
Der Staat in Gestalt seiner Richter findet da schon Mittel und Wege, dass Unterhalt fließt.

Die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" befasst sich nach neuen Urteilen auf diesem Gebiet stets mit der Rechtslage. Ich verfolge diese Artikel und weiss daher, daher, dass nur solche ganz einseitigen Verträge "zerrissen" werden. Das geschieht aber ebenfalls mit entsprechenden Verträgen ausserhalb des Eherechts!

"Wie ich schon schrieb, ist für mich die Schuldfrage relativ und auch nicht relevant."
Wie ich schon anmerkte:
1. Sie können Ihre Sichtweise nicht generell für andere festlegen.
2. Ohne Schuld(feststellung) kein Geld (Entschädigung) nach der Ehe.

Zu 1:
Tue ich auch gar nicht, vertrete nur meine Meinung!
Zu 2:
Bitte akzeptieren Sie (genau wie ich Ihre Einstellung akzeptiere) dass es für mich beim Scheitern einer Ehe keine "Schuld" gibt (sieht man von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug ab, die auch ausserhalb einer Ehe strafbar sind) sondern, nur "Zerrüttung"! Auch wenn Sie das als "juristische Finte" betrachten, ist es für mich die richtige Beschreibung. Bitte akzeptieren Sie diese persönliche Ansicht!

Zu Sorgerecht:
Sie merken wahrscheinlich gar nicht, was für einen Bullshit Sie reden, wenn Sie von "zukunftsorientiert" und "rückwärts gerichtet" faseln. Ihnen ist offenbar noch nicht aufgegangen, dass Justiz immer rückwärts gewandt arbeitet?!??
Und da kommen Sie mir daher, von wegen ein "Gericht habe über die Zukunft der Kinder Entscheidungen zu treffen". Ein Richter! Über meine Kinder! Ich glaube, es piept!

Das Sorgerecht bezieht sich auf die Zukunft der Kinder; es wird nicht rückwirkend entschieden. Hier schreiben Sie, mit Verlaub, grossen Unsinn!

"... um irrelevante "Schuld" zu klären."
Gut, dann komme ich mal bei Ihnen vorbei und ramme Ihren Pkw so, dass er schrottreif ist. Und wenn Sie dann mir mit "Schuld" kommen, dann werde ich Ihnen kaltlächelnd erklären, dass das "irrelevant" sei. ;-)

Das ist Vorsatz und Sie sind schadensersatzpflichtig. Nach meiner Definition (Sie bestehen ja auch auf Ihrer Definition des "Konkubinats") gibt es dagegen beim Scheitern einer Ehe keine Schuld im üblichen Sinne, nur eine Zerrüttung. Die Unterhaltszahlungen sind dem Vertrag nach §1310(1) BGB inhärent.

Sie sollten sich mal den Fakten stellen. Erin Pizzey hat in den 1970er das erste Frauenhaus in Großbritannien gegründet und ihre Erfahrungen lassen sich nun wirklich nicht bestreiten.
Pizzey erklärte, dass häusliche Gewalt zumeist auf Gegenseitigkeit beruhe, d.h. dass beide Partner gleichermaßen gewalttätig gegeneinander seien. Diese Schlussfolgerung habe sie aus Befragungen der Frauen im Frauenhaus gezogen, wobei die meisten Frauen sich als ebenso oder noch stärker gewalttätig als ihre Ehemänner gezeigt hätten.

Ich will diese Fakten nicht bestreiten. Es ist oft so, dass Einrichtungen ausgenutzt werden. Da ich aber auch andere Fälle kenne, halte ich die Einrichtung von Frauenhäusern für richtig, selbst wenn die Erfahrungen aus England 1:1 auf Deutschland übertragen werden könnten.

Ich habe geschrieben, dass er "seine" Gründe hat. Diese Gründe sind, dass der Staat gerne seine Deutungs- und Ordnungsmacht auch in den Familien durchsetzen möchte.

Für den Staat ist ein Vertrag nach §1310(1) vorteilhaft um die Menschen disziplinieren zu können. Die Rahmenbedingungen solcher Verträge geben jedoch den Vertragspartnern, Frauen wie Männern, einen Hebel sich gegenseitig auszunutzen. Daher verzichten viele auf den Trauschein, aber für Sie ist das ja keine Alternative.

Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift


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