Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Brief an DFuiZ: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant

Holger, Thursday, 17.11.2011, 14:22 (vor 5152 Tagen) @ DFuiZ

Ziemlich hartleibiger Agitator!

Die 'Schuldfrage' zu klären hält er für irrelevant:
Bezogen auf die Scheidung heißt dies: es ist völlig egal, wer- sagen wir- einen Unfall verschuldet hat. Es muß der für den Schaden aufkommen, der das bessere Einkommen hat.
Ein rechtsstaatliches Oxymoron in sich und der Hauptgrund, warum das gesamte Unterhaltsrecht rechtsethisch nicht begründbar ist.

Dann wird behauptet, die BGH-Rechtsprechung gehe dahin, den Unterhaltsanspruch zeitlich eng zu begrenzen. Ausserdem ließen sich in Eheverträgen vorab Regelungen treffen.

Das ist Unsinn. Die 'zeitliche Begrenzung' ist ein kann- Prinzip und erfolgt nur, wenn keine 'ehebedingten Nachteile' (mehr) vorliegen und bei der Definition von 'Nachteilen' sind sie sehr großzügig.
Unterhaltsausschlüsse in Eheverträgen werden überdies sämtlich als sittenwidrig verworfen.

Aus welcher Ecke kommt der Vogel?


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