Antwort: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant
Anrede,
Sie haben sehr einseitige Ansichten
Sie haben selbst einseitige Ansichten. Na und? Was berechtigt Sie, daraus einen Vorwurf zu stricken?
... und unterstellen Frauen pauschal ...
Ich unterstelle nichts und pauschal schon mal gar nicht.
... den Wunsch auf Scheidung um auf Kosten des Ex ein gutes Leben zu führen, mit oder ohne Kinder. Ich bestreite nicht, dass es das gibt, sicher nicht nur in Einzelfällen, aber bevor Sie Behauptungen in dieser Richtung aufstellen ...
Diese Behauptung Ihrerseits saugen Sie sich aus den Fingern.
Es werden weiterhin Ehen in der von Ihnen gewünschten Form geschlossen.
Sie behaupten das wider besseren Wissens.
Nein, in Deutschland werden keine Ehen mehr geschlossen. Es gibt kein Familienoberhaupt mehr und auch keine verbindliche Eheschießung auf Dauer. Es werden nur noch Konkubinate geschlossen, mit dem irreführenden Etikett "Ehe".
Das finanzielle Risiko im Falle des Scheiterns ist zugegeben grösser geworden, dafür ist es leichter, unglückliche Ehen zu beenden. Das zählt für mich mehr!
Dann gehen Sie Konkubinate ein, es steht Ihnen frei, aber lassen Sie die Ehen und Familien in Frieden mit Ihrem "leichter Ehen beenden können".
"Und Sie ignorieren weiter geflissentlich, dass die Ehe ein Verwandtschaftsverhältnis zweier Herkunftsfamilien begründet. Die Interessen der Verwandtschaft, Großeltern, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel gibt es in Ihrem Denkhorizont überhaupt nicht."
Verwandtschaft ist ein rein juristischer Begriff.
Ein rein juristischer Begriff also. Verwandtschaft hat keine biologische und soziale Funktion?!?? Ist das Ihr Ernst?
Einem Paar steht es frei, Verwandschaft zu pflegen oder zu ignorieren. Was das mit einer Ehe zu tun haben soll, ist mir nicht klar. Welche Rechte haben denn Verwandte gegenüber einem Paar?
Ich schrieb es doch gerade: Die Interessen der Verwandtschaft, Großeltern, Schwiegereltern, Schwager, Schwägerin, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel gibt es in Ihrem Denkhorizont überhaupt nicht.
Sie würden das nicht schreiben, wenn Sie verstünden, was Sie lesen. Verwandte haben viele Rechte (und auch Pflichten) gegenüber einem Paar.
Das wird aber bei dem als Ehe etikettierten Konkubinat geflissentlich übersehen. Verwandtschaft kann eben nicht gepflegt werden, wenn ein Ehepartner beliebig die Verwandtschaft "kündigen" kann. Großeltern können ihre Enkel nicht mehr sehen, Tanten/Onkel nicht ihre Nichten/Neffen, Cousins nicht ihre Cousinen, wenn es die Kindesbesitzerin nicht will. Und der Staat bestärkt diese Frauen noch in ihrem tun.
Sie schrieben, Ihre Frau hätte Sie benutzen wollen, Verwandte einzuschleusen, was Sie ablehnten. Nach altem Eherecht hätte sich Ihre Frau zwar nicht so einfach scheiden lassen können, meinen Sie aber, Ihre Ehe wäre glücklich gewesen?
Sie haben wohl nicht verstanden: ICH habe die Scheidung eingereicht, meine Frau wollte die Scheidung nicht. Immerhin wurde sie nach der Scheidung abgeschoben. Sie wollte mich mit dem Frauenhaus "nur" erpressen. Aber ich lasse mich von einer Frau doch nicht erpressen.
Liegt das Sorgerecht beim Vater landet das staatliche Kinder auf dessen Konto. Ob er das versäuft oder verhurt, kontrolliert niemand! Sie haben keine empirischen Daten, dass dieser Missbrauch durch die Mütter über Einzelfälle hinausgeht.
Ein jeder kann mit seinem selbst verdienten Geld machen, was er will. Warum sollte ein Vater das kontrollieren lassen?
Und wozu brauche ich "empirische Daten"?!??
Wenn eine Frau die Scheidung einreicht oder ins Frauenhaus geht, dann soll sie selbst sehen, wie sie klarkommt.
Freiheit kostet. Wenn eine Frau Freiheit will, soll sie es sich selbst verdienen. Aber keine Freiheit auf meine Kosten.
Selbstverwirklichungspirouetten der Frauen auf Kosten der Männer ist der Missbrauch schlechthin. Und dieser Missbrauch ist IMMER gegben, wenn ein Mann zwangsweise Unterhalt an eine Ex zahlen muss.
"Der leider recht schleppende Aufbau von Krippen und Kitas wird das Problem der Erwerbstätigkeit alleinstehender Mütter erleichtern. So, Sie wollen also meine Kinder in staatliche Kinderdepots abschieben? Dann verzichte ich dankend ganz auf Kinder."
Ihre Entscheidung!
Nein, eben nicht. Es ist Ihre Entscheidung.
Wenn es nach mir ginge, gäbe es keine staatlichen Kinderdepots.
Ich generalisiere überhaupt nicht, sondern stelle nur Fakten fest.
Dann akzeptieren Sie bitte das Faktum, dass ich nicht unverheiratet zusammenleben möchte und auch keine Kinder in staatliche Kinderdepots aufbewahren lassen möchte. Und das sehen sehen viele genauso wie ich.
Paare leben heute unverheiratet zusammen, haben auch Kinder, sind in die beiderseitigen Familien gesellschaftlich integriert.
Sie sind also auch so ein "Flickwerkfamilien-Schönredner"!
Sie sprachen doch gerade von Fakten. Dann akzeptieren Sie bitte das Faktum, dass Kinder vorzugsweise in Ehen geboren werden.
Es lassen sich also die gleichen Lebensziele verwirklichen, nur ohne Trauschein. Das nennt man entbehrlich!
Wenn Sie das nächste Mal eine Immobilie kaufen, verzichten Sie doch auf den Grundbucheintrag. Der ist nämlich entbehrlich, weil auch ohne Grundbucheintrag die gleichen Lebensziele verwirklicht werden können.
Und wenn Sie das nächste Mal einen Pkw kaufen, verzichten Sie doch auf den Fahrzeugbrief, der ist nämlich genauso entbehrlich. Beim Kauf eines teuren Kunstgegenstandes verzichten Sie doch auf den Kaufvertrag, der ist auch entbehrlich und Sie können genau so ohne glücklich werden. 
Ich lege überhaupt nichts fest, sondern habe lediglich die Standard-Ist-Situation nach einer Scheidung hinsichtlich der Lastenverteilung kommentiert.
Sie haben kommentiert, dass es "angemessen" sei, dass der Vater zahlt und die Mutter das Kind besitzt. Damit haben eine Rollenverteilung festgelegt. Jawohl.
Das wird in Mordprozessen auch getan, in Scheidungsverfahren halte ich es für irrelevant sich damit zu befassen.
Wenn das so irrelevant ist, dann können wir ja auch auf die Entschädigungsleistungen (sprich Unterhalt) verzichten! 
Die BGH-Rechtsprechung geht dahin, den Unterhaltsanspruch zeitlich eng zu begrenzen. Ausserdem lassen sich in Eheverträgen vorab Regelungen treffen.
In welcher Rechtswirklichkeit leben Sie? Eheverträge werden regelmäßig von Richtern zerrissen. Wenn eine Exfrau bedürfig ist, dann gibt das Unterhaltsmaximierungsprinzip. Der Staat in Gestalt seiner Richter findet da schon Mittel und Wege, dass Unterhalt fließt.
Richter machen dafür ihre eigenen Gesetze, Beispiel Düsseldorfer Tabelle.
Nutzen Sie WikiMANNia für weitere Einzelheiten:
http://wikimannia.org/Unterhaltsmaximierungsprinzip
Über die Rolle der Richter finden Sie weitere Details im Buchprojekt:
http://www.dfuiz.net/kap_3/3-1/5-1.html
Darin finden Sie auch Ausführungen, wie rechtsschöpferische Richter ihr eigener Gesetzgeber sind.
Ich bin darauf in einer handelsüblichen Taschenbuchausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches aufmerksam geworden, es ist also für jedermann nachlesbar.
Zur BGH-Rechtsprechung sollten Sie sich mal den Radiobeitrag "Familie, Kinder, Partnerschaften - Wer profitiert vom neuen Unterhaltsrecht?" - Deutschlandradio "Journal am Vormittag Kontrovers" am 23. März 2009, 10:10 Uhr anhören. Darin machen Isabell Götz, Richterin am OLG München und stellv. Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages und Eva Möllring, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überdeutlich, wohin die BGH-Rechtsprechung läuft.
Audio:
http://wikimannia.org/images/Dlf_20090323_1010_dff11829.mp3
Siehe auch TrennungsFAQ-Forum: Die Begrenzung auf drei Jahre Betreuungsunterhalt ist eine Finte, es geht nur darum die Helferinnenindustrie Arbeit zuzuschanzen:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=1243
Die Faktenlage ist ziemlich eindeutig.
Wie ich schon schrieb, ist für mich die Schuldfrage relativ und auch nicht relevant.
Wie ich schon anmerkte:
1. Sie können Ihre Sichtweise nicht generell für andere festlegen.
2. Ohne Schuld(feststellung) kein Geld (Entschädigung) nach der Ehe.
Für mich zählt ausschliesslich die Zerrüttung.
Es gibt ja gar keine "Zerrüttung".
Das "Zerrüttungsprinzip" ist nur eine juristische Fiktion.
Den Begriff Zerrüttungsprinzip wurde vom Gesetzgeber erfunden, damit es nicht heißt, der Mann muss zahlen, weil er ein Mann ist und eine Frau kriegt Unterhalt, weil sie eine Frau ist. Das käme öffentlich nicht gut an.
Das Zerrüttungsprinzip ist eine juristische Finte, die verschleiern soll, dass es für Ehegattenunterhalt keine juristisch-ethische Legitimation gibt. Es geht dabei nur darum, die Menschen Sand in die Augen zu streuen. Das steht alles bei Joachim Wiesner "Faustrechtsstaat" und auch im Buchprojekt.
Was das Sorgerecht für Kinder anbelangt, so hat das Gericht Entscheidungen über die Zukunft der Kinder zu treffen. Ich kenne hier nicht die Kriterien der Richter, halte aber Fehlurteile durchaus für möglich. Trotzdem, hier ist die Arbeit des Gerichtes zukunftsorientiert und nicht rückwärts gerichtet ....
Sie merken wahrscheinlich gar nicht, was für einen Bullshit Sie reden, wenn Sie von "zukunftsorientiert" und "rückwärts gerichtet" faseln. Ihnen ist offenbar noch nicht aufgegangen, dass Justiz immer rückwärts gewandt arbeitet?!??
In der Vergangenheit ist etwas passiert, Richter haben in der Vergangenheit vorgefallene Ereignisse und Handlungen bewerten, über Schuld und Unschuld urteilen. Wenn ein Schaden ideeller oder materieller Art entstanden ist, muss der schuldig Gesprochene den Schaden ersetzen. Wenn jemand ihren Pkw demoliert hat, muss er die finanziell entschädigen. Wenn er allerdings Ihre Frau totgefahren hat, dann kann das nicht materiell ersetzt werden, dann wird mit Gefängnisstrafe ein Ersatz geschaffen, damit der Vorfall juristisch gesehen "ersetzt" ist. Über die Zukunft können Richter gar nicht urteilen und das ist auch überhaupt nicht ihre Aufgabe. Und da kommen Sie mir daher, von wegen ein "Gericht habe über die Zukunft der Kinder Entscheidungen zu treffen". Ein Richter! Über meine Kinder! Ich glaube, es piept!
Mal abgesehen, dass das ganze Justizsystem auf Zukunftshandlungen gar nicht ausgerichtet ist und Richter auf solche Aufgaben fachlich nicht vorbereitet werden, steht es dem Staat nicht zu, über die Zukunft von Kindern und Familien "Entscheidungen zu treffen".
... um irrelevante "Schuld" zu klären.
Gut, dann komme ich mal bei Ihnen vorbei und ramme Ihren Pkw so, dass er schrottreif ist. Und wenn Sie dann mir mit "Schuld" kommen, dann werde ich Ihnen kaltlächelnd erklären, dass das "irrelevant" sei. 
Ansonsten, wer sich als Mann den Luxus einer reinen Hausfrau leistet, muss eben für eine Übergangszeit die Kosten tragen, wenn er sich nicht per Ehevertrag abgesichert hat.
Ihre einseite Betrachtungsweise ist putzig. Ist es nicht eher die Hausfrau, die sich den Luxus des Nicht-arbeiten-müssens "leistet"?
Und mit welcher Begründung "muss" ein Mann einer Frau, die ihn verlassen hat, diesen Luxus noch weiter finanzieren?!??
Es gibt keinen Grund, warum er das tun müsste.
Ich kenne aber solche Fälle, aber ich bestreite nicht, dass es andere gibt.
Sie sollten sich mal den Fakten stellen. Erin Pizzey hat in den 1970er das erste Frauenhaus in Großbritannien gegründet und ihre Erfahrungen lassen sich nun wirklich nicht bestreiten.
Pizzey erklärte, dass häusliche Gewalt zumeist auf Gegenseitigkeit beruhe, d.h. dass beide Partner gleichermaßen gewalttätig gegeneinander seien. Diese Schlussfolgerung habe sie aus Befragungen der Frauen im Frauenhaus gezogen, wobei die meisten Frauen sich als ebenso oder noch stärker gewalttätig als ihre Ehemänner gezeigt hätten. Pizzey bedauerte, dass die Bewegung, die sie begründet hatte, sich "vom Persönlichen ins Politische" entwickelt habe.
Pizzey stellte fest: "Es gibt so viele gewalttätige Frauen wie Männer. Aber es steckt viel mehr Geld darin, Männer zu hassen, vor allem in den Vereinigten Staaten - Millionen von Dollar. Es ist politisch gesehen keine gute Idee, das hohe Budget für Frauenhäuser zu bedrohen, indem man sagt, dass nicht alle Frauen dort ausschließlich Opfer sind. So oder so, die Aktivistinnen dort sind nicht da, um Frauen dabei zu helfen, mit dem fertig zu werden, was ihnen widerfahren ist. Sie sind da, um ihre Budgets zu begründen, ihre Konferenzen, ihre Reisen ins Ausland und ihre Stellungnahmen gegen Männer."
Die Erfahrungen, die ich machen bedauerlicherweise machen musste, deckt sich genau mit den Beschreibungen von Frau Pizzey. Es lohnt sich von daher, sich mit den Fakten genauer auseinander zu setzen.
http://wikimannia.org/Erin_Pizzey
http://www.vev.ch/lit/pizzey.htm
http://www.mann-als-opfer.com/downloads/erinpizzeyseite6mitte.pdf
Ihre Ex, die Sie ausnutzen wollte und vergewaltigt hat, ist plötzlich eine Art Kronzeugin für Ihre These?
Ach lassen Sie doch bitte die Faktenabwehr.
"Wenn ich Ihre tiefschürfenden juristischen Argumente lese, dann denke ich wirklich, der Staat darf nicht zulassen, dass Ehen ohne Vorbereitungskursus geschlossen werden.
Wenn der Staat es wollte, würde er es tun.
Weil er es aber nicht tut, wird er dafür seine Gründe haben.
Und das wiederum sollte uns zu denken geben."
Aha, der Staat ist jetzt in Ihren Augen sehr weise, und Sie akzeptieren, dass er gute Gründe haben kann.
Ich habe weder davon gesprochen, dass der Staat "weise" sei, noch dass er "gute" Gründe habe.
Ich habe geschrieben, dass er "seine" Gründe hat. Diese Gründe sind, dass der Staat gerne seine Deutungs- und Ordnungsmacht auch in den Familien durchsetzen möchte. Das Endstadium wird eine totalitäre Diktatur sein, wie sie schon Morus im "Sonnenstaat" beschrieben hat.
Dann hatte der Staat auch gute Gründe für die Eherechtsreform von 1976, die Sie ebenfalls als weise Entscheidung klaglos hinnehmen sollten!
Sie sollten sich erstmal ein wenig mehr mit den Fakten auseinandersetzen, um Ihre naive Unwissenheit zu überwinden, bevor Sie es sich herausnehmen, anderen Menschen "Weisungen" erteilen zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Nachtrag:
Was das Sorgerecht für Kinder anbelangt, so hat das Gericht Entscheidungen über die Zukunft der Kinder zu treffen. Ich kenne hier nicht die Kriterien der Richter, halte aber Fehlurteile durchaus für möglich. Trotzdem, hier ist die Arbeit des Gerichtes zukunftsorientiert und nicht rückwärts gerichtet, um irrelevante "Schuld" zu klären.
Damit Sie überhaupt wissen, worüber Sie reden, wenn Sie davon sprechen, dass "Gerichte Entscheidungen über die Zukunft von Kindern treffen" sollen, sollten Sie das Material von Herrn Uwe Jopt durcharbeiten.
Eine Auswahl finden Sie hier:
http://www.wikimannia.org/Uwe_Jopt
Herr Jopt legt sehr überzeugend dar, wie absurd der richterliche Versuch ist, das Kindeswohl bestimmen zu wollen. Jede Kaffeesatzleserei wäre besser.
gesamter Thread:
- Ein Brief an DFuiZ: So what? -
DFuiZ,
16.11.2011, 12:35
- Antwort: So what? -
DFuiZ,
17.11.2011, 03:16
- Ein Brief an DFuiZ: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant -
DFuiZ,
17.11.2011, 03:33
- Ein Brief an DFuiZ: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant -
Holger,
17.11.2011, 14:22
- Woher? - DFuiZ, 17.11.2011, 19:18
- Antwort: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant -
DFuiZ,
18.11.2011, 01:22
- Ein Brief an DFuiZ: Einzelfälle und Alternativen -
DFuiZ,
18.11.2011, 01:36
- Antwort: Einzelfälle und Alternativen -
DFuiZ,
18.11.2011, 21:53
- Ein Brief an DFuiZ: Von Ihren Ansichten trennen mich Welten - DFuiZ, 18.11.2011, 22:00
- Antwort: Einzelfälle und Alternativen -
DFuiZ,
18.11.2011, 21:53
- Ein Brief an DFuiZ: Einzelfälle und Alternativen -
DFuiZ,
18.11.2011, 01:36
- Ein Brief an DFuiZ: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant -
Holger,
17.11.2011, 14:22
- Ein Brief an DFuiZ: Die Klärung der Schuldfrage ist irrelevant -
DFuiZ,
17.11.2011, 03:33
- Antwort: So what? -
DFuiZ,
17.11.2011, 03:16