Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Brief an DFuiZ: So what?

DFuiZ, Wednesday, 16.11.2011, 12:35 (vor 5153 Tagen)

Die Familie und Ihre Zerstörer

Anrede,

Sie haben Ihren Standpunkt zu Ehe und Familie sehr ausführlich erläutert.

Ich hatte Ihnen bereits geschrieben, dass wir hier völlig konträre Ansichten haben. Das können Sie klar ermessen, wenn ich Ihre Feststellung aufgreife:

Jeder, der vor das Standesamt in der Überzeugung tritt, eine Ehe einzugehen, schließt lediglich ein Konkubinat, das grundlos jederzeit aufkündbar ist.

Und ich dazu lediglich sage: So what?

Für mich ist die Ehe nichts weiter als eine formalisierte Interessengemeinschaft, wobei es den Partnern freigestellt bleiben muss, welche Interessen im Vordergrund stehen. Wenn eine Familiengründung geplant ist, dann gelten etwas andere Regeln durch die legitimen Unterhaltsansprüche der Kinder und ggfl. der Frau, wenn diese in ihrer Erwerbsfähigkeit dadurch beeinträchtigt ist. Der leider recht schleppende Aufbau von Krippen und Kitas wird das Problem der Erwerbstätigkeit alleinstehender Mütter erleichtern.

Viele Paare leben heute zusammen, haben Kinder, denken aber nicht daran zu heiraten. Das ist ein klarer Beweis, dass die Ehe entbehrlich geworden ist. Eine Umfrage hat kürzlich ergeben, dass für die Eheschliessung vorwiegend steuerliche Vorteile massgeblich sind.

Sie müssen bei Ihren Betrachtungen klar unterscheiden zwischen der Ehe und sich daraus ergebenden Versorgungsansprüchen. Wenn ein Paar, beide berufstätig, heiratet, keine Kinder geboren werden, kein Partner im Interesse des anderen sich beruflich verändert (Umzug, Firmenwechsel, Teilzeit. etc) und nach einiger Zeit einer oder beide feststellen müssen: "es läuft nicht mehr zwischen uns!", was ist dann verkehrt, wenn diese so schnell und einfach wie möglich den Vertrag kündigen können. Gemeinsame Anschaffungen können geteilt werden.

Etwas anders liegen die Dinge, wenn Versorgungsansprüche gestellt werden.
Zunächst vorweg: ein grosser Teil der Ansprüche wie Zugewinngemeinschaft, Rentenanwartschaft, Unterhalt lassen sich per Ehevertrag VOR der Heirat ausschliessen. Wenn eine Frau keinen Ehevertrag eingehen will, dann ist etwas faul, und man sollte besser auf eine Heirat verzichten. Die Rechtsprechung zu Eheverträgen geht dahin, dass diese fair und nicht zu einseitig sein sollten. Das halte ich für akzeptabel.

Für gezeugte Kinder ist ein Unterhaltsanspruch legitim. Bleiben die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter, ist es angemessen, wenn der Vater seinen Beitrag in Geld, die Mutter in Betreuungszeit leistet.

Der Gesetzgeber machte es also zu seiner Aufgabe, die Finanzen der Frau von Gesetzes wegen zu ordnen: Wenn sie Kinder erzieht, zu alt oder zu krank ist, um zu arbeiten, wenn sie "in Erwartung der Ehe" eine eigene Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst angefangen hat, muss der Mann zahlen.

Schadenersatz für Aufwendungen sind auch im Privatrecht nach BGB geregelt.
Dabei kommt es nicht unbedingt auf eine abstrakte "Schuld" oder darauf an, wer kündigt, sondern der Fall kann auch eintreten, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses einer Partei nicht mehr zuzumuten ist.

Sie fragen, was ich darunter verstehe, die Schuldfrage sei "relativ". Da stellt sich zunächst die Frage, was sind die Pflichten in der Ehe? § 1353 BGB sagt lediglich "die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung."

Was das in der Praxis bedeutet ist Auslegungssache. Was ist ein Verstoss gegen diese Regeln? Untreue könnte man noch so sehen, aber da müsste man zunächst die Ursachen ergründen, bevor man von "Schuld" sprechen kann. Was ist mit vielen kleinen Ärgernissen, die einen oder beide Partner zur Erkenntnis kommen lassen, eine Trennung sei besser? Es geht hier nicht um das "Waschen schmutziger Wäsche", sondern darum, dass eine Schuld objektiv kaum feststellbar ist. Wer sich am stärksten betroffen fühlt, muss das Recht zur "Kündigung" haben, ohne durch die Gefahr danach finanziell vor dem nichts zu stehen, weitermachen zu müssen.

Unternehmen trennen sich von Führungskräften vor Vertragsende "im gegenseitigen Einvernehmen" wegen "unterschiedlicher Auffassungen zur Unternehmensausrichtung" und das Unternehmen zahlt eine Abfindung.

Ihr Vergleich mit Unfällen im Strassenverkehr zieht nicht. Wenn man seinen Wagen völlig ordnungsgemäss mit Handbremse und eingelegten Gang parkt, dieser aber trotzdem ins Rollen kommt und Schaden verursacht, dann ist der Halter nicht "schuld" aber hat den Unfall "zu vertreten", und ist schadensersatzpflichtig.

Ich habe den Eindruck, dass Sie - nicht nur hier - Behauptungen aufstellen, ohne dass dabei ein Nachdenken Ihrerseits erkennbar wäre. Es klingt, mit Verlaub, sehr nach dem unreflektierten Nachplappern des Mainstream.

Ist es verboten, den Mainstream zu unterstützen? Wenn ich aber fordere, auch für Heterosexuelle die Eingetragene Partnerschaft zu öffnen und an eine Pflicht denke, vor der Heirat einen Kurs mit Prüfung über Rechte und Pflichten in der Ehe zu besuchen, dann ist das kaum noch Mainstream!

Auch diese Behauptung ist ziemlich wirr, oder haben Sie schon von einer "Kündigungsklausel" für Unterhaltspflichten gehört?
Aha! Ergo gibt es für den Ehevertrag gar keine "Kündigungsklausel"! Warum also behaupten Sie also Dinge, die es ganz objektiv gar nicht gibt?

Das ist ein unsinniges Argument. Bei jeder Vertragskündigung bleiben die laufenden Verbindlichkeiten unberührt.

Die Familien ziehen mit einem Lohneinkommen Kinder groß, welche doppelverdienenden Kinderlosen die doppelte Rente erwirtschaften. Das nennen Sie "Arbeitsteilung". Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?!??

Dafür zahlen die DINKS auch mehr Steuern. Der Trend geht übrigens zu Ehen in welchen Frauen trotz Kindern voll arbeiten.

Ich habe das Gefühl, Ihre eigenen Erlebnisse haben Sie traumatisiert und Sie sehen die Dinge völlig einseitig. Dass es sehr viel männliche Gewalt gibt, vor der Frauen in Frauenhäuser flüchten, wollen Sie offenbar nicht wahr haben. (Es gibt auch Gewalt durch Frauen ihren Männern gegenüber, und nicht nur in Einzelfällen!)

Wenn ich Ihre tiefschürfenden juristischen Argumente lese, dann denke ich wirklich, der Staat darf nicht zulassen, dass Ehen ohne Vorbereitungskursus geschlossen werden.

Mit freundlichen Grüssen,
Unterschrift


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